Account/Login

Erklär's mir: Kann man Nachrichten auf Facebook erben?

Manuel Fritsch
  • Fr, 22. Juni 2018
    Erklär's mir

     

Wenn ein Mensch stirbt, bekommen die Erben alles, was ihm gehört hat. Das Haus, das Sparkonto, aber auch seine Briefe und sein Tagebuch. Das können die Erben dann lesen, auch wenn sie vorher nie reinschauen durften. Wie aber ist es mit Facebook-Nachrichten? Kann man die auch erben? Die Nachrichten liegen ja nicht Zuhause auf dem Schreibtisch. Sie sind irgendwo auf einem Server gespeichert. Die Erben können sie also nicht einfach so lesen. Sie brauchen eine Berechtigung von dem, dem der Server gehört. Ob sie die erhalten müssen, darüber streiten sich Facebook und die Eltern eines Mädchens, das gestorben ist. Die Eltern wollen gerne die Chat-Nachrichten ihrer Tochter lesen können. Facebook sagt aber: bei den Nachrichten sind immer zwei Leute beteiligt. Und der zweite will vielleicht nicht, dass seine Nachrichten von Fremden gelesen werden. Er dachte ja, als er sie schrieb, dass niemand anderes als das Mädchen sie lesen kann. Wer recht hat – Facebook oder die Eltern – das muss jetzt ein Gericht entscheiden. Man kann übrigens auch bestimmen, wer nach seinem Tod sein Facebook-Konto verwalten soll. Dann muss sich später niemand darüber streiten.

Ressort: Erklär's mir

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 22. Juni 2018: PDF-Version herunterladen

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel