Freispruch im Geothermie-Prozess
Richterin: Weder Wissen zurückgehalten noch Bedenken ignoriert / Staatsanwalt: Primäres Ziel war die strafrechtliche Aufarbeitung
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
BASEL. Der Basler Geothermie-Prozess endete gestern für den Angeklagten mit einem Freispruch in allen Punkten. Der für die Bohrung und das die Erdstoßserie 06/07 verursachende Einpressen von Wasser technisch verantwortliche Markus Häring habe weder vorsätzlich Sonderwissen zurückgehalten noch Warnungen und Bedenken ignoriert. Im Gegenteil: Möglicherweise habe er Schlimmeres verhindert, so Richterin Felicitas Lenzinger in der Begründung.
Ziemlich genau drei Jahre nach dem ersten und mit einer Magnitude von 3,4 stärksten Erdstoß, den das Deep Heat Mining (DHM) am 8. Dezember 2006 in der Region ausgelöst hatte, ist das Experiment damit nun auch strafrechtlich ...