Freispruch im Geothermie-Prozess

Richterin: Weder Wissen zurückgehalten noch Bedenken ignoriert / Staatsanwalt: Primäres Ziel war die strafrechtliche Aufarbeitung  

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BASEL. Der Basler Geothermie-Prozess endete gestern für den Angeklagten mit einem Freispruch in allen Punkten. Der für die Bohrung und das die Erdstoßserie 06/07 verursachende Einpressen von Wasser technisch verantwortliche Markus Häring habe weder vorsätzlich Sonderwissen zurückgehalten noch Warnungen und Bedenken ignoriert. Im Gegenteil: Möglicherweise habe er Schlimmeres verhindert, so Richterin Felicitas Lenzinger in der Begründung.

Ziemlich genau drei Jahre nach dem ersten und mit einer Magnitude von 3,4 stärksten Erdstoß, den das Deep Heat Mining (DHM) am 8. Dezember 2006 in der Region ausgelöst hatte, ist das Experiment damit nun auch strafrechtlich ...

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