Hausverbot für Kammer
Handwerkerverband darf Räume zweifelhafter Betriebe nicht durchsuchen.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht schützt unkonventionelle Handwerker vor Nachforschungen der Handwerkskammer. Die Kammer darf Betriebsräume nicht betreten, um gegen möglicherweise illegale Konkurrenz zu ermitteln, entschied jetzt eine Kammer des Verfassungsgerichts.
Ein Malergeselle aus Unterfranken hatte geklagt, der Malerarbeiten als Reisegewerbe ausführt. Dies ist auch ohne Meisterbrief erlaubt. Die Handwerkskammer vermutete jedoch, dass er ein normales ...