Größere Partys sind tabu
Corona-Verordnung des Landes regelt Zusammentreffen in Räumen / Die Grenze liegt bei fünf Leuten.
FREIBURG/STUTTGART. Ist es in Zeiten eingeschränkter Bewegungsfreiheit auch verboten, auf der eigenen Terrasse mit zwei Freunden zu grillen? Dürfen sich Pärchen, die in getrennten Wohnungen leben, nur noch auf offener Straße treffen? Eine entsprechende Aussage von Freiburgs Oberbürgermeister in einer Zeitung aus Berlin hatte für Irritationen gesorgt. Sie war aber nur einer Kommunikationspanne geschuldet – die Grenze bei Treffen in privaten Räumen liegt bei fünf Personen.
Das regelt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Betroffenen direkt miteinander verwandt sind oder im selben Haushalt leben.Der Geist ...