Lörrach
Leiharbeiter hat Nachsehen
Bei rechtswidrigem Dauereinsatz können Betroffene keine Ansprüche einklagen / BAG-Urteil.
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ERFURT/LÖRRACH (epd). Leiharbeiter haben bei einem dauerhaften Einsatz im Entleihbetrieb keinen Anspruch auf eine Festanstellung. Auch wenn laut Gesetz Leiharbeiter nur vorübergehend verliehen werden dürfen, seien bei einem rechtswidrigen dauerhaften Zeitarbeitseinsatz keine Strafen vorgesehen, urteilte am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Das BAG erklärte, im Gesetz seien keine Sanktionen festgeschrieben (AZ: 9 AZR 51/13). Daran seien die Arbeitsgerichte gebunden. Im konkreten Fall wurde ein ...