Neue Schlappe für früheren TBO-Chef
Vor Landesarbeitsgericht kommt eine neue Verfehlung ans Licht.
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FREIBURG/OFFENBURG. Auf ganzer Linie ist der im Herbst 2010 fristlos gekündigte frühere Chef der Technischen Betriebe Offenburg (TBO) mit seiner Berufung vor dem Landesarbeitsgericht in Freiburg gescheitert. Er war gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Offenburg vorgegangen, das die von der Stadt ausgesprochenen fristlosen Kündigungen für rechtens erklärt hatte. Mehr noch: In der Verhandlung am vergangenen Dienstag in Freiburg kam ein weiterer schwerwiegender Vorwurf zu Lasten des Ex-TBO-Chefs zur Sprache.
So hatte der 49-Jährige in der Verhandlung reichlich Schwierigkeiten, die Herkunft eines Gartenhäuschens zu erklären, das in der Kaiserstühler Wohngemeinde des Mannes dessen Eigenheim ziert. Mittlerweile ermittle auch schon die ...