Neue Schlappe für früheren TBO-Chef

Vor Landesarbeitsgericht kommt eine neue Verfehlung ans Licht.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

FREIBURG/OFFENBURG. Auf ganzer Linie ist der im Herbst 2010 fristlos gekündigte frühere Chef der Technischen Betriebe Offenburg (TBO) mit seiner Berufung vor dem Landesarbeitsgericht in Freiburg gescheitert. Er war gegen das Urteil des Arbeitsgerichts in Offenburg vorgegangen, das die von der Stadt ausgesprochenen fristlosen Kündigungen für rechtens erklärt hatte. Mehr noch: In der Verhandlung am vergangenen Dienstag in Freiburg kam ein weiterer schwerwiegender Vorwurf zu Lasten des Ex-TBO-Chefs zur Sprache.

So hatte der 49-Jährige in der Verhandlung reichlich Schwierigkeiten, die Herkunft eines Gartenhäuschens zu erklären, das in der Kaiserstühler Wohngemeinde des Mannes dessen Eigenheim ziert. Mittlerweile ermittle auch schon die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel