Richter erlauben Flugsteuer

Die Abgabe ist mit dem Grundgesetz vereinbar / Rheinland-Pfalz hatte geklagt.  

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Von Flugzeugen verursachte Kondensstreifen am Morgenhimmel über Frankfurt  | Foto: DPA
Von Flugzeugen verursachte Kondensstreifen am Morgenhimmel über Frankfurt Foto: DPA

KARLSRUHE. Die Flugverkehrssteuer verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied am Mittwoch der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Geklagt hatte das Land Rheinland-Pfalz – allerdings noch zu Zeiten der SPD-Alleinregierung (vor Beginn der jetzigen rot-grünen Koalition).

Die bundesweit geltende Steuer war 2011 von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung eingeführt worden. Es gibt drei Steuersätze, die von 7,50 ...

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