Steigende Corona-Zahlen
Stadt Lahr verbietet Feiern in öffentlichen Räumen mit mehr als 50 Gästen
Do, 08. Oktober 2020, 17:06 Uhr
Lahr
Die Stadt Lahr reagiert auf steigende Corona-Zahlen: Bei Hochzeiten sind nur noch 50 Gäste erlaubt, in privaten Räumen nur noch 25 Personen. Wer sich nicht daran hält, muss hohe Bußgelder zahlen.
300 Euro pro Person über der Höchstgrenze
Als öffentliche Räume gelten unter anderem Gaststätten und angemietete Räumlichkeiten. Bei Verstößen wird laut Stadt ein Bußgeld fällig. Dieses liegt bei 300 Euro pro Person über der Höchstgrenze. Bei einer Hochzeit mit 100 Gästen wären das 15 000 Euro. Die Allgemeinverfügung ist auf der Website der Stadt Lahr ersichtlich.
Weitere Schulklassen in Quarantäne
Auch am Donnerstag mussten sich weitere Schulklassen aufgrund von Corona-Fällen in Quarantäne begeben: an der Schutterlindenbergschule 15 Schüler und eine Lehrkraft, im Max-Planck-Gymnasium eine Schulklasse mit 29 Schülern und sechs Lehrkräften und in der Friedrichschule zwei Schulklassen mit 41 Schülern und drei Lehrkräften. Laut Pressesprecherin Ulrike Karl sind diese Fälle – im Gegensatz zu früheren – nicht direkt auf die große Hochzeit vom 25. September in Lahr zurückzuführen. Teilweise gibt es überhaupt keinen Bezug dazu. Laut Landratsamt gibt es mittlerweile 67 Corona-Fälle, die mit dieser Hochzeit in Verbindung stehen. Mit vielen weiteren sei nicht mehr zu rechnen, da die Tests der Kontaktpersonen weitgehend ausgewertet sind.