Sommer-Spezial 2022

Verträge nicht einfach nur abnicken

Bernadette Winter

Von Bernadette Winter (dpa)

Do, 01. September 2022 um 12:31 Uhr

Verlagsthema

Verlagsthema Wissen Sie, was genau in Ihrem Arbeitsvertrag steht? Und haben Sie alles zu einhundert Prozent verstanden? Es kann vorkommen, dass sich im Vertrag Klauseln finden, die für Arbeitnehmer zur Falle werden können.

Grundsätzlich legt das Nachweisgesetz fest, dass spätestens einen Monat nach Dienstantritt wesentliche Vertragsbedingungen wie Arbeitsort und Gehalt vom Arbeitgeber schriftlich festgehalten werden müssen. Darüber hinaus sollte sich das, was im Vorstellungsgespräch vereinbart wurde, im ...

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