Frostige Gefahr

Verlagsthema Ungenutzte Immobilien sollten Hauseigentümer regelmäßig kontrollieren.  

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Eisige Temperaturen können außen und innen Schaden anrichten.  | Foto: nd700 (stock.adobe.com)
Eisige Temperaturen können außen und innen Schaden anrichten. Foto: nd700 (stock.adobe.com)
Geplatzte Leitungen und Co.: Stehen beispielsweise Ferienhäuser im Winter leer oder ist man länger verreist, bleiben Frostschäden womöglich erst einmal unentdeckt – diese Maßnahmen können schon im Vorfeld ergriffen werden.

Leitungen könnten zwar auch während einer normalen Nutzung bei strengem Frost einfrieren, wenn sie zum Beispiel im ungedämmten Spitzboden liegen. Doch die große Mehrzahl der Frostschäden betreffe Immobilien, die zum Schadenzeitpunkt nicht genutzt werden, wie das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS) mitteilt.

"Aus eigenen Forschungen wissen wir, dass es nur wenige Tage dauert, bis nicht ausreichend beheizte Gebäude bei entsprechender Witterung einfrieren", so Hans-Hermann Drews vom IFS. Was kann man also tun? Laut Markus Lau, Technikexperte beim Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG), sei es bei längerer Abwesenheit zwar "absolut sinnvoll", die Raumtemperatur abzusenken, um nicht unnötig Energie für unbewohnte Räume zu verschwenden.

Als Minimum bei Abwesenheit empfiehlt der Verband allerdings eine kontinuierliche Raumtemperatur von 16 Grad. Das schütze zum einen die Heizungsanlage bei Außentemperaturen unter dem Gefrierpunkt vor Frostschäden. Denn bleibt das System auf diesem niedrigen Niveau aktiv, könne kein Wasser in den Rohren gefrieren und sie schlimmstenfalls zum Platzen bringen. Zum anderen lässt sich auch der Schimmelbildung vorbeugen.

Sollte das Gebäude über keine Möglichkeit zur Beheizung verfügen oder wird die Heizung ausgeschaltet, sollte die Trinkwasserinstallation über den Winter entleert werden, schreibt das IFS auf seiner Webseite. Auch die gesamte Heizungsanlage sollte demnach entweder entleert oder mit ausreichendem Frostschutz gefüllt werden. Am besten lässt man sich dazu von Experten beraten.

Wurden Wasser- und Heizungsleitungen nicht entleert, empfiehlt das IFS, ungenutzte Immobilien nicht nur ausreichend zu heizen, sondern auch regelmäßig zu kontrollieren.

Bei älteren, nicht sanierten Gebäuden könnten bei strengen Frostwerten tägliche Kontrollen notwendig sein. Denn je schneller ein etwaiger Wasserschaden entdeckt werde, desto geringer falle er demnach aus.
Schlagworte: Markus Lau, Hans-Hermann Drews
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