Verzögerungen bei der Vernetzung

Das E-Werk Mittelbaden sieht sich durch das Urteil in seiner Auffassung bestätigt, das Süwag-Netz übernehmen zu können.
LAHR. Eigentlich ist der Fall klar: Die Zweite Kammer für Handelssachen am Landgericht Mannheim hat mit Urteil vom 3. Mai eine Klage der Süwag abgewiesen. Die RWE-Tochter hatte die Rechtmäßigkeit der von den im Energiewerk Ortenau vereinten Kommunen abgeschlossenen Konzessionsverträge mit dem E-Werk Mittelbaden bestritten. Für den juristischen Laien paradox: Die Richter sahen zwar Mängel im Vergabeverfahren, die Verträge seien dadurch aber nicht hinfällig.
Formulierungen bieten Interpretationsraum
Es enthält Formulierungen, mit denen sich beide Seiten bestätigt fühlen ...