Mit Gewinn leben

Wenn die Versicherung nach einem Fahrraddiebstahl nicht zahlen will

Einer Frau wird ihr E-Bike gestohlen und die Versicherung zahlt nicht. Dabei ist sie nach Vertrag dazu verpflichtet – und muss die Kundin darüber auch informieren.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Einer Frau wird ihr Fahrrad samt Anhän...herung muss für den Schaden aufkommen.  | Foto: Andrea Schiffner
1/2
Einer Frau wird ihr Fahrrad samt Anhänger aus dem Fahrradkeller des Mehrfamilienhauses gestohlen. Die Versicherung muss für den Schaden aufkommen. Foto: Andrea Schiffner
Frau S. wurden E-Bike und Anhänger aus dem Fahrradkeller des Mehrfamilienhauses gestohlen. Sie ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel