Aus der Traum vom Fliegen
Vor dem Amtsgericht muss sich ein Verkäufer von Flug-Gutscheinen wegen Betrugs in mehreren Fällen verantworten.
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Wer einen Rundflug machen möchte, muss dafür früher oder später in ein Flugzeug steigen: Das klingt banal, bietet aber Potenzial für Streit, vor allem wegen der Frage, was "früher oder später" genau bedeutet. Für einen 31-jährigen Geschäftsmann, der sich vor dem Freiburger Amtsgericht verantworten muss, ist Zeit offenbar ein dehnbarer Begriff. Er hat, wie er zugibt, mehrere Jahre lang Gutscheine für Rundflüge ausgestellt und dafür kassiert. Wenn Kunden dann fliegen wollten, wurden ihre Terminwünsche hinausgezögert. Oder gar nicht beantwortet.
Für Staatsanwalt Matthias Rall ist damit die Sache klar: "Sie haben sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft", so der Vorwurf. Mit anderen Worten: Der Geschäftsmann ...