Erklär's mir: Was ist das Wahlrecht?

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Menschen, die unser Land lenken, bilden eine Regierung. Sie werden von allen Deutschen gewählt. Wählen darf jeder Deutsche, der 18 Jahre alt ist. Es gibt aber Ausnahmen: In Baden-Württemberg oder Niedersachsen dürfen Jugendliche bei bestimmten Wahlen schon ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben und so zum Beispiel den Chef einer Stadt, also den Bürgermeister, wählen. In Hessen oder Bayern ist das nicht erlaubt. Dass man wählen darf, heißt aktives Wahlrecht. Umgekehrt darf sich aber auch jeder Deutsche ab 18 Jahren wählen lassen – als Bürgermeister oder Mitglied der Regierung. Dieses Recht nennt man passives Wahlrecht. Wer das Wahlrecht hat, kann bei jeder Wahl wählen, muss aber nicht. Doch Achtung: Wer nicht wählen geht, darf sich hinterher nicht beschweren, wenn ihm nicht passt, was die Menschen in der Regierung machen.

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Kommentare


Weitere Artikel