Mit Gewinn leben

Wenn Werbung mit Rabatten in die Irre führt

"Drei Euro Rabatt auf Kaffee" hieß es auf einer Kaffeepackung von Tchibo. Ein Kunde fühlte sich davon die Irre geführt und klagte. Ein Gericht entschied: So darf der Hersteller nicht werben.  

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Rabattaktionen dürfen nicht irreführend sein.  | Foto: Verwendung weltweit, usage worldwide
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Rabattaktionen dürfen nicht irreführend sein. Foto: Verwendung weltweit, usage worldwide
Als Herr K. beim Einkaufen die neon-leuchtenden Aufkleber auf den Kaffeepackungen von Tchibo ...

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Schlagworte: Herr K., Vanessa Schifano