"Drei Euro Rabatt auf Kaffee" hieß es auf einer Kaffeepackung von Tchibo. Ein Kunde fühlte sich davon die Irre geführt und klagte. Ein Gericht entschied: So darf der Hersteller nicht werben.
Rabattaktionen dürfen nicht irreführend sein. Foto: Verwendung weltweit, usage worldwide
Als Herr K. beim Einkaufen die neon-leuchtenden Aufkleber auf den Kaffeepackungen von Tchibo ...