Grundgebühr gilt grundsätzlich
Auch wer keine eigene Restmülltonne nutzt, muss zahlen / Abfallwirtschaft deckt damit auch Kosten von Deponie und Recycling.
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LÖRRACH. In diesen Tagen herrscht bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Lörrach Hochbetrieb. Denn es werden rund 107 000 Gebührenbescheide an die Haushalte im Landkreis versendet. Und das zieht alljährlich besonders viele Rückfragen und Beschwerden nach sich. Bisweilen beruhen diese allerdings auf Missverständnissen, etwa dem, dass ein Haushalt, der keine eigene graue Mülltonne für den Restmüll nutzt, auch keine Jahres- oder Grundgebühr bezahlen muss.
Andreas Tietz aus Schopfheim ist sauer auf die Abfallwirtschaft des Landkreises Lörrach. Zusammen mit seiner Vermieterin benutzt er eine Restmülltonne, die im vergangenen Jahr ...