Grundgebühr gilt grundsätzlich

Auch wer keine eigene Restmülltonne nutzt, muss zahlen / Abfallwirtschaft deckt damit auch Kosten von Deponie und Recycling.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Die Rechnung über die Müllgebühren sorgt bisweilen für Irritationen.   | Foto: daniel Gramespacher
Die Rechnung über die Müllgebühren sorgt bisweilen für Irritationen. Foto: daniel Gramespacher

LÖRRACH. In diesen Tagen herrscht bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Lörrach Hochbetrieb. Denn es werden rund 107 000 Gebührenbescheide an die Haushalte im Landkreis versendet. Und das zieht alljährlich besonders viele Rückfragen und Beschwerden nach sich. Bisweilen beruhen diese allerdings auf Missverständnissen, etwa dem, dass ein Haushalt, der keine eigene graue Mülltonne für den Restmüll nutzt, auch keine Jahres- oder Grundgebühr bezahlen muss.

Andreas Tietz aus Schopfheim ist sauer auf die Abfallwirtschaft des Landkreises Lörrach. Zusammen mit seiner Vermieterin benutzt er eine Restmülltonne, die im vergangenen Jahr ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel