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10. März 2010 19:53 Uhr

Verkehrsüberwachung

Die Freiburger Polizei mottet ihr Video-Fahrrad ein

Das Video-Fahrrad der Freiburger Polizei sorgte bei seiner Einführung im Herbst 2006 bundesweit für mediales Aufsehen. Sein Ende kam nun hingegen heimlich, still und leise. Der Grund: Datenschützer hatten Bedenken angemeldet bei dieser Art, gegen Rad-Rüpel vorzugehen.

  1. Per Video werden sündige Radler nicht mehr überführt. Foto: Ingo Schneider

  2. Mäßig erfolgreich: das Videofahrrad der Polizei Foto: Ingo Schneider

Und auch das Bundesverfassungsgericht spielte den Verkehrskontrollen per Video-Fahrrad nicht in die Hände, als es eine fehlende Rechtsgrundlage anmahnte.

Bei seiner Einführung im Herbst 2006 bezeichnete Frank Stratz, Sachbearbeiter für Verkehrsprävention bei der Freiburger Polizei, das Video-Fahrrad noch als "schönes Hilfsmittel". Nun bestätigt er: "Das Video-Fahrrad ist nicht mehr im Einsatz." Ende vergangenen Jahres wurde es das letzte Mal eingesetzt, zuvor hatten es die Beamten regelmäßig jede Woche genutzt, so es das Wetter zuließ.

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt

"Ein durchschlagender Erfolg war nicht gegeben", sagt Stratz, "es war eine Ergänzung" – mit großem Aufwand für die Auswertung. Auf zirka 200 schätzt Stratz die Anzahl der überführten Verkehrssünder per Videokamera seit Beginn des Pilotprojekts. Einziger Vorteil für die Polizei: Diskussionen mit überführten Verkehrssündern musste sie keine mehr führen, "schließlich konnten wir ihnen das Vergehen problemlos nachweisen".

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Doch nicht Erfolg oder Misserfolg waren ausschlaggebend für das Ende der Video-Radpolizei. Vielmehr war es datenschutzrechtlich problematisch, dass die Überwachungskamera permanent lief und nicht nur Verkehrssünder, sondern auch tadellose Verkehrsteilnehmer aufgenommen wurden. Dies verletze das Grundrecht auf "informationelle Selbstbestimmung" (jeder bestimmt selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten), erklärt der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Jörg Klingbeil.

Gesetzliche Regelung fehlt

Auch, weil das Bundesverfassungsgericht im August 2009 in Bezug auf eine Videoüberwachung auf einer Bundesstraße in Mecklenburg-Vorpommern die fehlende Rechtsgrundlage angemahnt hatte. Klingbeils Fazit: Für eine solche Überwachung muss eine gesetzliche Regelung her.

Für die Freiburger Radpolizei bedeutet das, dass sie wie beim Blitzer nur die Daten von Verkehrssündern erheben und speichern darf. Möglich wäre dies mittels einer neuen technischen Ausstattung, sagt Stratz – beispielsweise mit einer Kamera, die nicht durchgehend filmt, sondern nur auf Knopfdruck. "Oder man könnte sich behelfen, indem man die laufende Kamera abdeckt und nur bei Bedarf öffnet." In jedem Fall müssten die Beamten entsprechend neu geschult werden. "Dieser Aufwand ist zu groß", sagt Stratz. Sein Fazit: "Im Moment ist das Video-Fahrrad kein Thema mehr." Die Autobahnpolizei in Umkirch wusste sich hingegen zu helfen; sie hat den Einstellwinkel ihrer Kamera so verändert, dass nur die Daten des Verkehrssünders registriert werden. "Wir gehen davon aus, dass wir auf der sicheren Seite sind", sagt Autobahnpolizeichef Heinz Siefert.

Auch in Köln und Münster hat die Polizei jüngst den geplanten Einsatz von Video-Fahrrädern abgeblasen. Es gebe schlicht keine Notwendigkeit dafür, erklärt Bettina Gayk, Sprecherin des Datenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen. Zur reinen Prävention seien Videokontrollen nicht nötig, "da genügt der Zeigefinger des Polizisten", findet Klingbeil. Es sei auch nicht Aufgabe der Polizei, Verkehrssünder zu erziehen. "Der Polizist sieht den Verstoß ja auch selbst und ist Zeuge. Das ist ein viel unmittelbarerer Beweis", so Gayk.

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Autor: Frank Zimmermann