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29. Juli 2009 01:15 Uhr

Urteil in Mannheim

Gericht kippt Alkoholverbot in Freiburg

Freiburg war die erste deutsche Stadt, die im Kampf gegen Kriminalität und Gewalt ein Alkoholverbot einführte. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden: Das Freiburger Alkoholverbot ist rechtswidrig und unwirksam.

  1. In der Freiburger Innenstadt darf auf öffentlichen Plätzen und im Freien wieder Alkohol getrunken werden. Foto: dpa

Wer künftig im Bermudadreieck und auf öffentlichen Plätzen in der Freiburger Innenstadt zur Bier- oder Schnapsflasche greift, wird nicht mehr bestraft. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg kassierte gestern das vor über einem Jahr erlassene Freiburger Alkoholverbot ein. Die Formulierung in der Polizeiverordnung sei zu pauschal. "Klar ist das eine Niederlage", stellte Oberbürgermeister Dieter Salomon enttäuscht fest. "Jetzt muss uns das Land helfen – wir wissen nicht, wie wir das Problem sonst in den Griff bekommen."

Freiburg war die erste deutsche Stadt, die im Kampf gegen Kriminalität und Gewalt ein Alkoholverbot einführte. Seit Sommer 2008 war es untersagt, in dem Kneipen- und Discothekenviertel in der Innenstadt Bier und Hochprozentiges zu trinken. Nach der sogenannten Bermudadreieck-Regelung durfte zudem in den Nächten von Freitag bis Montag auf den Straßen und Plätzen kein Alkohol konsumiert werden. Der Jurastudent John Philipp Thurn zog im Namen des Freiburger Arbeitskreises kritischer Juristinnen und Juristen gegen die Regelung seiner Heimatstadt vor Gericht. Sie sei zu pauschal und rechtswidrig, kritisierte der 27-jährige Kläger – und bekam Recht. "Meine Hoffnung ist, dass die Stadt Freiburg das Urteil akzeptiert", sagte Thurn.

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Diese plant bislang nicht, Rechtsmittel einzulegen. "Es hilft ja nicht, von Pontius bis Pilatus zu klagen. Jetzt muss die Landesregierung als Gesetzgeber tätig werden", sagte Salomon. Er forderte sie auf, die rechtliche Grundlage für ein Verbot zu schaffen – schließlich sei das Thema auch in anderen Städten akut.

"Das hier ist kein reines Freiburger Suffproblem." Heidelberg und Ravensburg etwa wollten dem Freiburger Beispiel schon folgen. Und nicht nur dadurch fühlt sich Salomon in seinem Kurs bestärkt. Polizeiangaben zufolge war bereits in den ersten Monaten nach Einführung des Verbots die Zahl der Gewalttaten im Bermudadreieck um 16 Prozent gesunken. Von 82 auf 69 Fälle. "Zwischen Alkohol und Gewalt gibt es definitiv eine Verbindung", argumentierte Salomon. Und auch der Erster Bürgermeister Otto Neideck betonte: "Das Verbot war ein Erfolg. Jetzt stehen wir wieder am Anfang." Der Rückgang der Gewalttaten sei nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die veränderte Polizeiverordnung den Beamten erlaubte, im Vorfeld präventiv gegen Gewaltbereite vorzugehen. "Jetzt müssen sie wie früher darauf warten, dass es zur Prügelei kommt", stellte Neideck klar. "Vorher haben sie keine Handhabe."

Die Freiburger Polizei wollte das VGH-Urteil nicht kommentieren. "Wir müssen es akzeptieren", sagte Polizeisprecher Karl-Heinz Schmid. "Das Verbot hat aber sicher geholfen, für Ordnung und Sicherheit zu sorgen." Eine Sicherheit auf Kosten der Bürgerfreiheit – urteilten die Jungen Liberalen. Sie begrüßten daher das VGH-Urteil ebenso wie die Fraktion Unabhängige Listen. Auch Coinneach McCabe von der Grünen Alternative Freiburg ist mit dem Richterspruch zufrieden: "Dass das Verbot rechtswidrig ist zeigt, wie wenig durchdacht es war."

Doch wie geht es nun im Bermudadreieck weiter? Die Gastronomen vor Ort glauben nicht, dass sich viel im Viertel ändern wird: "Wichtiger als das Verbot war doch die starke Präsenz der Polizei", sagte Christine Cosar, Betreiberin des Café Journal. Ähnlich sieht es auch Holger Probst vom Lokal "Maria": "Die Gelage haben sich doch nur verlagert, die Jugendlichen haben andere Ecken gefunden, in denen sie ihren Alkohol getrunken haben." Jetzt kämen sie einfach wieder zurück. "Das ist doch ein gesellschaftliches Problem, da hilft nur Prävention", meinte Cosar.

Genau darauf will Freiburg mit seinem Präventionsprojekt Prärie weiter bauen. "Wir können im Moment nicht mehr machen", sagte Salomon. Da das Urteil sofort wirksam wird, darf bereits am Wochenende gezecht, der Sechserpack Bier wieder ausgepackt und die Wodkaflasche geköpft werden. Salomon: "Ich sehe jetzt schon die Jubelfeiern."

Autor: Alexandra Sillgitt