Ein Offenburger Neonazi muss sich erneut wegen versuchter Tötung politischer Gegner vor Gericht verantworten. Das Landgericht Freiburg hatte ihn im Juli 2012 freigesprochen. Das Bundesgerichtshof hob den Freispruch auf.
Der Bundesgerichtshof (BGH) beanstandete am Donnerstag den Freiburger Freispruch. Das Landgericht ...