Darf ein Demonstrant eine quietschbunte Perücke und eine Papiermaske tragen, wenn er auf der Straße seinen Protest kundtut? Diese Frage hatte das Landgericht in einer Berufsverhandlung zu entscheiden, und die Vorsitzende Richterin Susanne Müller sagte am Ende der dreieinhalb Stunden dauernden Verhandlung: Nein. Maske und Perücke verstoßen gegen das Vermummungsverbot.
Anlass der Verhandlung war – wieder einmal – die Demonstration am 14. November 2009, als Polizisten fast 400 von ursprünglich 1000 Demonstranten der linken Szene einkesselte, die schwarz angezogen waren und Kapuzen, ...