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Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs

Die Akte von Anwalt Michael Moos wird voerst noch nicht entschwärzt

Frank Zimmermann
  • Do, 30. April 2015
    Freiburg

     

Dämpfer für Stadtrat Michael Moos: Der Verwaltungsgerichtshof findet an der Schwärzung seiner Akte nichts zu beanstanden.

Michael Moos bei der Lektüre seiner Akte  | Foto: ingo schneider
Michael Moos bei der Lektüre seiner Akte Foto: ingo schneider

Der Stadtrat und Rechtsanwalt Michael Moos versucht noch immer, Licht ins Dunkel um die jahrelange Beobachtung seiner Person durch den Verfassungsschutz zu bringen, nun musste er vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eine Etappenniederlage hinnehmen. Der VGH entschied, dass fast alle der vom Verfassungsschutz in Moos’ Akte geschwärzten Stellen zurecht unkenntlich gemacht wurden. Michael Moos will aber nicht aufgeben, er plant, gegen den VGH-Beschluss Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.

Der 68-jährige Moos, Fraktionsvorsitzender der Unabhängigen Listen im Gemeinderat, war seit Ende der 60er Jahre politisch links aktiv. Als Rechtsanwalt vertrat er linke Aktivisten und auch RAF-Sympathisanten. Seit 1978 führte das Landesamt für Verfassungsschutz eine Akte über ihn. Moos geht davon aus, dass er schon früher unter die ...

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