Ein fragwürdiges Geschäftsmodell beschäftigt das Arbeitsgericht / Zielgruppe sind Senioren, die Akquise erfolgt an der Haustür.
Arbeitsrichter Wolfgang Gundel geht zur Sicherheit nochmal raus auf den Gang und ruft lauthals den Namen des Beklagten. Wobei gar nicht so sicher ist, wie dessen Name wirklich lautet. Der Kläger, ein mittelloser Mann mittleren Alters, der offenbar schon länger ohne feste Beschäftigung war und schließlich beim Beklagten als Gartenbauhelfer angeheuert hat, kannte ihn nach ...