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17. Februar 2009 16:57 Uhr
Vorwurf der Rechtsbeugung
Landgericht Freiburg beschäftigt sich mit einem Kollegen
Einen Tag nach Aschermittwoch beginnt vor dem Landgericht der Prozess gegen einen derzeit vom Dienst suspendierten Richter. Da er selbst Jahrzehnte am Landgericht amtierte, erklärten sich die Kollegen reihenweise für befangen.
Dem 57-jährigen Mann wird vorgeworfen, sich Anfang 2008 einer Rechtsbeugung schuldig gemacht zu haben. 2007 soll der Richter als Privatperson einen Bekannten rechtlich beraten haben. Diese hatte vor dem Amtsgericht Klage gegen einen mutmaßlichen Schuldner eingereicht. Der 57-Jährige soll einige Schriftsätze an den Amtsrichter entworfen haben. Nachdem der Amtsrichter in der Verhandlung zu erkennen gegeben hatte, dass er Zweifel an der Berechtigung des Anspruchs habe, soll der im Hintergrund agierende Richter einen Befangenheitsantrag gegen den Amtsrichter entworfen haben und vorlegen lassen. Der Antrag wurde als unbegründet zurückgewiesen. Dagegen ließ der 57-jährige Richter seinen Bekannten sofortige Beschwerde zum Landgericht einlegen.
Diese, angeblich von ihm selbst formulierte, so genannte sofortige Beschwerde landete nun ausgerechnet gemäß des am Landgericht geltenden Geschäftsverteilungsplans bei einer Zivilkammer, der der 57-Jährige selbst angehört. Innerhalb der Kammer wurde ihm die Bearbeitung der Beschwerde zugewiesen. Er soll dabei seinen Kammerrichtern nicht offenbart haben, dass er selbst der Urheber der sofortigen Beschwerde gewesen und deshalb möglicherweise befangen sei. Genau darin besteht der Vorwurf der Rechtsbeugung. Stattdessen habe er Mitte Januar 2008 dem quasi von ihm selbst gestellten Befangenheitsantrag stattgegeben.
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Die Ermittlungen in diesem in Freiburg spielenden Fall hat auf Weisung der Generalstaatsanwältin die Staatsanwaltschaft Karlsruhe übernommen. Die Anklage aber musste gemäß der geltenden Vorschriften just bei dem Gericht eingereicht werden, bei dem der 57- Jährige bis zu seiner vorläufigen Suspendierung vom Richteramt gearbeitet hat. Zuständig ist nämlich allein das Gericht, in dessen Bereich der Tatort liegt, also das Landgericht Freiburg. Nach Eingang der Anklageschrift erklärten sich zahlreiche Richter, darunter alle Vorsitzenden Richter der Strafkammern des hiesigen Landgerichts für befangen. Die meisten von ihnen hatten bereits mit dem seit 1979 in der Justiz in Freiburg tätigen 57-jährigen zusammen gearbeitet. Schließlich gelang es, eine Strafkammer aus nicht befangenen Richtern zu bilden, deren Vorsitz nun ein Zivilrichter übernommen hat. Dort wurde die Anklageschrift zur Hauptverhandlung zugelassen. Für sie hat das Gericht zwei Verhandlungstage vorgesehen.
Autor: Peter Sliwka
