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27. Juni 2009

SMS lässt Lügengebäude einer Frau einstürzen

21-jährige bezichtigte ihren Freund der Vergewaltigung

Um sich das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn zu sichern, bezichtigte eine junge Frau wider besseres Wissen ihren Lebensgefährten, sie vergewaltigt zu haben, woraufhin der verhaftet wurde. Eine Kurznachricht auf seinem Handy ließ das Lügengebäude der Frau einstürzen und brachte sie selbst vor Gericht. Wegen Verdachts der falschen Verdächtigung wurde nun gegen sie verhandelt.

Die Angeklagte, eine 21-jährige Auszubildende, hatte im Juni 2008 bei der Polizei Anzeige gegen ihren Lebensgefährten erstattet. Er sei in ihre Wohnung eingedrungen, habe sie auf dem Sofa festgehalten und zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Auf diese Anschuldigung hin suchte die Polizei den Mann an seinem Arbeitsplatz auf und nahm ihn fest. Er stritt die Vorwürfe ab, sollte aber in Untersuchungshaft genommen werden. In letzter Sekunde – der Haftbefehl war schon unterschrieben – eröffnete der Verdächtigte ein wichtiges Detail: Am Tag der angeblichen Vergewaltigung hatte er eine SMS von seiner Freundin bekommen, die im Handy gespeichert war. Der Inhalt: "Hallo, können wir heute abend Sex machen?" Der Mann gab an, er sei zu seiner Freundin gegangen, um dieser Aufforderung nachzukommen. Nach dem Geschlechtsverkehr habe sie ihn aufgefordert, das Kondom nicht wie sonst in der Toilette, sondern im Mülleimer zu entsorgen. Am nächsten Morgen habe er die Wohnung der Freundin verlassen und sei wenig später bei der Arbeit von der Polizei überrascht worden. Die medizinische Untersuchung der Frau nach der angeblichen Tat bestätigte ihren Vorwurf nicht.

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Die erfundene Vergewaltigung war nicht die einzige Lüge der Frau: Sie behauptete außerdem, seit dem Vorfall würde ihr ehemaliger Lebensgefährte sich nicht für das gemeinsame Kind interessieren, im Lauf der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass er mehrmals zu Besuch gekommen war, sie ihm aber den Kontakt zum Kind verweigert habe. Die Angeklagte behauptete auch, durch ihren Freund mehrfach Opfer von Bedrohungen geworden zu sein. "Eigentlich wollte ich das Kind abtreiben und meine Ausbildung fertig machen, aber er hat gesagt, dann würde er mich umbringen", so die junge Frau. Nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes habe sie sich von dem Mann getrennt und keinen Kontakt mit ihm gehabt. Die Angaben mehrerer Zeugen ergaben bei der Verhandlung ein anderes Bild: Von Anfang an habe die Angeklagte sich auf das Kind gefreut und die Beziehung habe bis zu dem Vorfall im Juni 2008 bestanden. Es habe sogar den Anschein gehabt, als ob die Angeklagte sich mehr gemeinsame Zeit mit ihrem Freund gewünscht hätte.

Nach dem Hauptschulabschluss, einem sozialen Jahr im Kindergarten und einer abgebrochenen Ausbildung macht die Angeklagte momentan eine Ausbildung zur Kinderpflegerin. Schon in Vernehmungen durch die Polizei war aufgefallen, dass sie auf genaueres Nachfragen über den Wahrheitsgehalt ihrer Aussage ins Wanken geriet und statt einer Antwort nur den Wunsch nach dem alleinigen Sorgerecht für ihren Sohn äußerte.

Eine Freiheitsstrafe hielt das Gericht für nicht erforderlich. Die junge Frau, die von Hartz IV lebt, wurde zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt. Die Angeklagte war zur Tatzeit noch kurz vor ihrem 21. Geburtstag. Mit der Begründung dass sie sich als allein lebende Mutter selbst zurechtfände wurde das Erwachsenen-Strafrecht angewandt. Das Sorgerecht für den zweijährigen Sohn liegt noch immer bei beiden Elternteilen.

Autor: Veronika Keller


12 Kommentare

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Zeitzeuger  

Zeitzeuger

27. Juni 2009 - 21:05 Uhr

Wenn man die unterstellte, nicht begangene Straftat und das zu erwartende Urteil zugrunde legt und mit der realen Straftat versucht in ein Verhältnis zu setzen, dann kann einem Mann in Deutschland nur Angst und Bange werden.
Sollte Komissar Zufall hier nicht geholfen haben, wäre der Mann erst in den Knast gewandert und anschließend ausgerenzt worden. Eine deutsche Mutter die solche Spielchen treibt wird mit dem Fortbestand des Sorgerechtes belohnt, kommt nicht in den Knast und hat ansonsten keinerlei Gesichtsverlust zu befürchten (lässt sich dieser "kleine Fehltritt" doch trefflich wegwischen).
Das von dieser "ansonsten fürsorglichen" "Mutter" "bestens" betreute Kind kann ja schließlich nichts dafür und eine härtere Strafe hätte sich auf das Kindeswohl in negativer Weise ausgewirkt.
Vater? Wieso, der hat zu zahlen und soll mal froh sein, dass er mit einem blauen Auge davon kam - basta.
Achthundert Euro - ein weiterer schlechter Witz (Professor Ulrich Vultejus, Richter am Berliner Amtsgericht a.D., lässt grüßen).

Danke, für den aufklärenden Artikel.
Ich werde auch diesen meinen jungen Kollegen gleich wieder unter die Nase reiben.

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maennersache  

maennersache

28. Juni 2009 - 03:42 Uhr

.... "der Haftbefehl war schon unterschrieben" (Aussage gegen Aussage???).
WO leben wir hier eigentlich? (siehe auch PANORAMA vom 25 06 2009 NDR/ARD Mediathek zu Gutachtern/Wahrhaftigekitsgutachten)
Es handelt sich von Kiel bis Garmisch um KEINEN Einzelfall.

Unrecht im Namen des Volkes: Ein Justizirrtum und seine Folgen von Sabine Rückert von Goldmann (Broschiert - 1. August 2008)
Preis: EUR 8,95

Die Frauenbewegung hat ganze Arbeit geleistet. Die "Erwartungshaltung" von Polzei und STA ist lange genug gepflegt worden:
Da können wir mal abwarten, ob sich eines der regionalen Frauenhäuser dazu äußert.
Vermeintliche Sexualdelikte: Psychiatrie oder Selbstverteidigungskurse?

Ja, TV! “Sexualdelikte: Oft schwierige Beweisführung”

Aber, TV, es gilt auch “Sexualdelikte: Oft schwierige Berichterstattung”

http://maennersache.blog.volksfreund.de/2009/03/10/vermeintliche-sexualdelikte-psychiatrie-oder-selbstverteidigungskurs

“Hört’s auf mit dem Schmarrn”
Sozialpädagoge Papperger wehrt sich gegen den Vorwurf, seine Frau vergewaltigt und die Kinder missbraucht zu haben DER SPIEGEL - 16.04.2007
Viel “Aufdeckung”, wenig Aufklärung: Ein Sozialpädagoge wehrt sich gegen den Vorwurf, seine Frau vergewaltigt und die Kinder missbraucht zu haben. Von Gisela Friedrichsen Der Münchner Rechtsanwalt Peter Weitzdörfer ist … mehr…
http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?titel=%22H%C3%B6rt%27s+auf+mit+dem+Schmarrn%22&id=51211750&top=SPIEGEL&suchbegriff=h%C3%B6rt%27s+auf+mit+dem+schmarrn&quellen=&qcrubrik=artikel

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maennersache  

maennersache

28. Juni 2009 - 03:52 Uhr

Bislang jüngster Fall in Trier: (ganz böse - "Täterbeschreibung"...):
Vergewaltigung einer 16-Jährigen am „Weiberdonnerstag“ war offensichtlich vorgetäuscht
Trier. Die Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens am Weiberdonnerstag war wahrscheinlich nur vorgetäuscht. Dies haben die Ermittlungen der Trierer Kripo ergeben.
Das Mädchen hatte nach Einschätzung der Polizei zunächst glaubhaft geschildert, am 19. Februar von einem Unbekannten verfolgt und dann in der Kutzbachstraße vergewaltigt worden zu sein. Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich jedoch Zweifel an ihren Aussagen. Daher wurde die 16-Jährige gestern noch einmal vernommen. Dabei räumte sie ein, dass es zu keinem Zeitpunkt einen sexuellen Übergriff auf sie gegeben hätte. Gegen die 16-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet.
http://www.antennewest.de/2009/03/03/vergewaltigung-einer-16-jahrigen-am-%E2%80%9Eweiberdonnerstag%E2%80%9C-war-offensichtlich-vorgetauscht/

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maennersache  

maennersache

28. Juni 2009 - 03:56 Uhr

Erinnert sei bei dieser Gelegenheit an die Josephsgeschichte (verschmähte Pharaostochter!!!!) und die daran angelehnte "Enthüllung"sgeschichte mit Michael Douglas und Demi Moore .... beide Geschichten mit "Happy End". Versöhnt das mit der Wirklichkeit?

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Emanzo  

Emanzo

28. Juni 2009 - 12:33 Uhr

Die Frauenhauslüge und der Mißbrauch zu Unrecht

In PAPA-YA, Magazin für mehr Fairneß im deutschen Familienrecht, erklärt Ingo Alberti, Fachanwalt für Familien- und Strafrecht aus Delbrück, was passiert, wenn Männer zu Unrecht bei einem Scheidungsverfahren des Missbrauchs an ihren eigenen Kindern verdächtigt werden...

Und wie oft stimmt der Vorwurf?
Das ist so selten der Fall, dass er bei Richtern nach meinen Beobachtungen eher müdes Gähnen als Ermittlungseifer auslöst. Das ist natürlich fatal, wenn der Vorwurf ernst gemeint ist.
Wann muss man wirklich Verdacht wegen Missbrauchs schöpfen?...
In Bezug auf Kindesmißbrauch allgemein kann man definitiv sagen: Die Täter sind in den seltensten Fällen leibliche Väter. Eher Stiefelternteile, Onkel oder Nachbarn.

(...)

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Editiert von der BZ-Redaktion: Aus Gründen des Urheberrechts dürfen Inhalte aus anderen Publikationen in einem Kommentar höchstens nur auszugsweise zitiert, nicht aber in voller Länge wiedergegeben werden. Wenn das Interview online verfügbar ist, können Sie die anderen Leser selbstverständlich mit einem Link darauf aufmerksam machen. Danke für Ihr Verständnis.

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Emanzo  

Emanzo

28. Juni 2009 - 13:24 Uhr

"Der Kollege" /1. Kommentator hat vollkommen Recht...
Achthundert Euro! Das ist wirklich ein weiterer schlechter Witz. Wetten das, virtuelle Anschuldigungsprogramme bei dieser Männerverachtung ab nun Hochkonjunktur erfahren werden!

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AE0  

AE0

29. Juni 2009 - 09:02 Uhr

Da wird einem auch als Frau Angst und Bange. Wo führt es nur hin, wenn Missbrauch und Vergewaltigung vorgetäuscht werden? Die Menschen, die am meisten darunter leiden werden, sind die, denen tatsächlich solche Grausamkeit angetan worden ist, und denen dann nicht mehr geglaubt wird.

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A.Pfeiffer  

A.Pfeiffer

30. Juni 2009 - 00:22 Uhr

800 Euro verstehe ich wie eine Einladung der Justiz an die lieben Mamis zum Investitionsprojekt Vaterentsorgung: Die Mamikrokodille haben die 80 Tagessätze mit weniger als 2 Unterhaltszahlungen für das geraubte Kind in knapp 60 Tagen bereits mit Überschuß wieder raus. Dergleichen verführerische Einladungen bietet das Familienrecht auch vom Gesetz her. Rechtsstaat für Krokodile und Schwarze Witwen.
A. Pfeiffer

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Emanzo  

Emanzo

30. Juni 2009 - 07:52 Uhr

Dieses virtuelle Anschuldigungsprogramm wird seit Jahren von einigen Frauenhäusern, Jugendämtern, FamilienrichterInnen mal laut mal stillschweigend gefördert.
In PAPA-YA, Magazin für mehr Fairneß im deutschen Familienrecht, erklärt Ingo Alberti, Fachanwalt für Familien- und Strafrecht aus Delbrück, was passiert, wenn Männer zu Unrecht bei einem Scheidungsverfahren des Missbrauchs an ihren eigenen Kindern verdächtigt werden...
“Und wie oft stimmt der Vorwurf?
Das ist so selten der Fall, dass er bei Richtern nach meinen Beobachtungen eher müdes Gähnen als Ermittlungseifer auslöst. Das ist natürlich fatal, wenn der Vorwurf ernst gemeint ist.
Wann muss man wirklich Verdacht wegen Missbrauchs schöpfen?...
Wie können Männer sich schützen?
Gar nicht. Steht der Vorwurf im Raum, ist die Unschuldsvermutung ausgehebelt. Am Ende spielt es keine Rolle mehr, ob ein Freispruch erfolgt. Der Mann ist dann bereits persönlich, beruflich und psychisch ruiniert [...]“ Aus: PAPA-YA - Missbrauch zu Unrecht.

Richter Harald Schütz klagt genau so unmißverständlich ein deutsches Familienrecht ohne Moral und ohne Ethik an:
"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern,
widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes
schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen,
der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell
missbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt wird,
und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt
werden. Die Dimensionen solch staatlich verordneten Leides erreicht
tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer
Rechtswirklichkeit haben."
Quelle: Anwaltsblatt 1997, Zitat von Harald Schütz, Richter am OLG Bamberg

Gute Nacht Deutschland. Der Letzte macht das Licht aus.

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Michael Baleanu

Registriert seit: 28.04.2010

Kommentare: 2

20. Juli 2010 - 01:41 Uhr

Das Kind ist also weiterhin bei der Mutter geblieben?

Was wird dieses Kind von dieser Mutter lernen? Lügen, Täuschen und Betrügen.

Es wird ferner lernen, dass man sich nicht an Gesetze halten muss, denn Mutti ist sehr gut damit gefahren, dass sie Selbstjustiz betrieben hat: Einfach eine falsche Verdächtigung in die Welt setzen und dann die nicht genehmen Mitglieder dieser Gesellschaft einfach entsorgen.

Und so etwas unterstützt unsere Justiz! Auch die Politik unterstützt diese Art von Alleinerziehenden durch lasche Gesetze und fehlende Kontrolle der Entscheidungen der Justiz!

Die Unabhängigkeit der Richter in Ehren, aber bitte erinnert Euch an das was ihr angeblich im Studium gelernt habt: Aus Rechttatsachen leiten sich Rechtfolgen ab! Für falsche Verdächtigung kann man bis zu 5 Jahren verhängen. Die 800 EUR sind ein Hohn, verglichen mit der Strafe, die dem Mann geblüht hätte, wenn der Staatsanwalt die SMS ignoriert hätte.

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Peter Joachim

Registriert seit: 17.10.2012

Kommentare: 1

17. Oktober 2012 - 10:34 Uhr

[ed. - nicht überprüfbare Tatsachenbehauptung]

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Reiner Arnold

Registriert seit: 29.07.2010

Kommentare: 374

17. Oktober 2012 - 11:11 Uhr

In diesen fällen geht aber auch alles eigenartiger Weise sehr schnell. Er wird gleich am Arbeitsplatz festgenommen, was ja sofort eine ganz tolle tolle Öffentlichkeitswirkung erzeugt. Kann man solche Fälle nicht diskreter behandeln? Ausserdem, der Beschuldigte hatte einfach nur Glück gehabt, weil in der heutigen Zeit offenbar auch schon Sexspielchen via SMS angekündigt werden müssen. Wer weiß, hätte es das SMS nicht gegeben, säße er wohl noch hinter Gittern. Die Angeklagte wird wohl beim Kauf der neuen Handygeneration mal aussetzen müssen aber SMS kann sie ja auch mit dem alten Modell weiter verschicken.

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