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Zeitzeuger
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27. Juni 2009 - 21:05 Uhr
Wenn man die unterstellte, nicht begangene Straftat und das zu erwartende Urteil zugrunde legt und mit der realen Straftat versucht in ein Verhältnis zu setzen, dann kann einem Mann in Deutschland nur Angst und Bange werden.
Sollte Komissar Zufall hier nicht geholfen haben, wäre der Mann erst in den Knast gewandert und anschließend ausgerenzt worden. Eine deutsche Mutter die solche Spielchen treibt wird mit dem Fortbestand des Sorgerechtes belohnt, kommt nicht in den Knast und hat ansonsten keinerlei Gesichtsverlust zu befürchten (lässt sich dieser "kleine Fehltritt" doch trefflich wegwischen).
Das von dieser "ansonsten fürsorglichen" "Mutter" "bestens" betreute Kind kann ja schließlich nichts dafür und eine härtere Strafe hätte sich auf das Kindeswohl in negativer Weise ausgewirkt.
Vater? Wieso, der hat zu zahlen und soll mal froh sein, dass er mit einem blauen Auge davon kam - basta.
Achthundert Euro - ein weiterer schlechter Witz (Professor Ulrich Vultejus, Richter am Berliner Amtsgericht a.D., lässt grüßen).
Danke, für den aufklärenden Artikel.
Ich werde auch diesen meinen jungen Kollegen gleich wieder unter die Nase reiben.
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maennersache
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28. Juni 2009 - 03:42 Uhr
.... "der Haftbefehl war schon unterschrieben" (Aussage gegen Aussage???).
WO leben wir hier eigentlich? (siehe auch PANORAMA vom 25 06 2009 NDR/ARD Mediathek zu Gutachtern/Wahrhaftigekitsgutachten)
Es handelt sich von Kiel bis Garmisch um KEINEN Einzelfall.
Unrecht im Namen des Volkes: Ein Justizirrtum und seine Folgen von Sabine Rückert von Goldmann (Broschiert - 1. August 2008)
Preis: EUR 8,95
Die Frauenbewegung hat ganze Arbeit geleistet. Die "Erwartungshaltung" von Polzei und STA ist lange genug gepflegt worden:
Da können wir mal abwarten, ob sich eines der regionalen Frauenhäuser dazu äußert.
Vermeintliche Sexualdelikte: Psychiatrie oder Selbstverteidigungskurse?
Ja, TV! “Sexualdelikte: Oft schwierige Beweisführung”
Aber, TV, es gilt auch “Sexualdelikte: Oft schwierige Berichterstattung”
http://maennersache.blog.volksfreund.de/2009/03/10/vermeintliche-sexualdelikte-psychiatrie-oder-selbstverteidigungskurs
“Hört’s auf mit dem Schmarrn”
Sozialpädagoge Papperger wehrt sich gegen den Vorwurf, seine Frau vergewaltigt und die Kinder missbraucht zu haben DER SPIEGEL - 16.04.2007
Viel “Aufdeckung”, wenig Aufklärung: Ein Sozialpädagoge wehrt sich gegen den Vorwurf, seine Frau vergewaltigt und die Kinder missbraucht zu haben. Von Gisela Friedrichsen Der Münchner Rechtsanwalt Peter Weitzdörfer ist … mehr…
http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?titel=%22H%C3%B6rt%27s+auf+mit+dem+Schmarrn%22&id=51211750&top=SPIEGEL&suchbegriff=h%C3%B6rt%27s+auf+mit+dem+schmarrn&quellen=&qcrubrik=artikel
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maennersache
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28. Juni 2009 - 03:52 Uhr
Bislang jüngster Fall in Trier: (ganz böse - "Täterbeschreibung"...):
Vergewaltigung einer 16-Jährigen am „Weiberdonnerstag“ war offensichtlich vorgetäuscht
Trier. Die Vergewaltigung eines 16-jährigen Mädchens am Weiberdonnerstag war wahrscheinlich nur vorgetäuscht. Dies haben die Ermittlungen der Trierer Kripo ergeben.
Das Mädchen hatte nach Einschätzung der Polizei zunächst glaubhaft geschildert, am 19. Februar von einem Unbekannten verfolgt und dann in der Kutzbachstraße vergewaltigt worden zu sein. Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich jedoch Zweifel an ihren Aussagen. Daher wurde die 16-Jährige gestern noch einmal vernommen. Dabei räumte sie ein, dass es zu keinem Zeitpunkt einen sexuellen Übergriff auf sie gegeben hätte. Gegen die 16-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet.
http://www.antennewest.de/2009/03/03/vergewaltigung-einer-16-jahrigen-am-%E2%80%9Eweiberdonnerstag%E2%80%9C-war-offensichtlich-vorgetauscht/
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maennersache
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28. Juni 2009 - 03:56 Uhr
Erinnert sei bei dieser Gelegenheit an die Josephsgeschichte (verschmähte Pharaostochter!!!!) und die daran angelehnte "Enthüllung"sgeschichte mit Michael Douglas und Demi Moore .... beide Geschichten mit "Happy End". Versöhnt das mit der Wirklichkeit?
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Emanzo
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28. Juni 2009 - 12:33 Uhr
Die Frauenhauslüge und der Mißbrauch zu Unrecht
In PAPA-YA, Magazin für mehr Fairneß im deutschen Familienrecht, erklärt Ingo Alberti, Fachanwalt für Familien- und Strafrecht aus Delbrück, was passiert, wenn Männer zu Unrecht bei einem Scheidungsverfahren des Missbrauchs an ihren eigenen Kindern verdächtigt werden...
Und wie oft stimmt der Vorwurf?
Das ist so selten der Fall, dass er bei Richtern nach meinen Beobachtungen eher müdes Gähnen als Ermittlungseifer auslöst. Das ist natürlich fatal, wenn der Vorwurf ernst gemeint ist.
Wann muss man wirklich Verdacht wegen Missbrauchs schöpfen?...
In Bezug auf Kindesmißbrauch allgemein kann man definitiv sagen: Die Täter sind in den seltensten Fällen leibliche Väter. Eher Stiefelternteile, Onkel oder Nachbarn.
(...)
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Editiert von der BZ-Redaktion: Aus Gründen des Urheberrechts dürfen Inhalte aus anderen Publikationen in einem Kommentar höchstens nur auszugsweise zitiert, nicht aber in voller Länge wiedergegeben werden. Wenn das Interview online verfügbar ist, können Sie die anderen Leser selbstverständlich mit einem Link darauf aufmerksam machen. Danke für Ihr Verständnis.
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Emanzo
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28. Juni 2009 - 13:24 Uhr
"Der Kollege" /1. Kommentator hat vollkommen Recht...
Achthundert Euro! Das ist wirklich ein weiterer schlechter Witz. Wetten das, virtuelle Anschuldigungsprogramme bei dieser Männerverachtung ab nun Hochkonjunktur erfahren werden!
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AE0
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29. Juni 2009 - 09:02 Uhr
Da wird einem auch als Frau Angst und Bange. Wo führt es nur hin, wenn Missbrauch und Vergewaltigung vorgetäuscht werden? Die Menschen, die am meisten darunter leiden werden, sind die, denen tatsächlich solche Grausamkeit angetan worden ist, und denen dann nicht mehr geglaubt wird.
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A.Pfeiffer
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30. Juni 2009 - 00:22 Uhr
800 Euro verstehe ich wie eine Einladung der Justiz an die lieben Mamis zum Investitionsprojekt Vaterentsorgung: Die Mamikrokodille haben die 80 Tagessätze mit weniger als 2 Unterhaltszahlungen für das geraubte Kind in knapp 60 Tagen bereits mit Überschuß wieder raus. Dergleichen verführerische Einladungen bietet das Familienrecht auch vom Gesetz her. Rechtsstaat für Krokodile und Schwarze Witwen.
A. Pfeiffer
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Emanzo
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30. Juni 2009 - 07:52 Uhr
Dieses virtuelle Anschuldigungsprogramm wird seit Jahren von einigen Frauenhäusern, Jugendämtern, FamilienrichterInnen mal laut mal stillschweigend gefördert.
In PAPA-YA, Magazin für mehr Fairneß im deutschen Familienrecht, erklärt Ingo Alberti, Fachanwalt für Familien- und Strafrecht aus Delbrück, was passiert, wenn Männer zu Unrecht bei einem Scheidungsverfahren des Missbrauchs an ihren eigenen Kindern verdächtigt werden...
“Und wie oft stimmt der Vorwurf?
Das ist so selten der Fall, dass er bei Richtern nach meinen Beobachtungen eher müdes Gähnen als Ermittlungseifer auslöst. Das ist natürlich fatal, wenn der Vorwurf ernst gemeint ist.
Wann muss man wirklich Verdacht wegen Missbrauchs schöpfen?...
Wie können Männer sich schützen?
Gar nicht. Steht der Vorwurf im Raum, ist die Unschuldsvermutung ausgehebelt. Am Ende spielt es keine Rolle mehr, ob ein Freispruch erfolgt. Der Mann ist dann bereits persönlich, beruflich und psychisch ruiniert [...]“ Aus: PAPA-YA - Missbrauch zu Unrecht.
Richter Harald Schütz klagt genau so unmißverständlich ein deutsches Familienrecht ohne Moral und ohne Ethik an:
"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern,
widerfahren, dass gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes
schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen,
der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell
missbraucht zu haben, erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt wird,
und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestbehalt herabgesetzt
werden. Die Dimensionen solch staatlich verordneten Leides erreicht
tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer
Rechtswirklichkeit haben."
Quelle: Anwaltsblatt 1997, Zitat von Harald Schütz, Richter am OLG Bamberg
Gute Nacht Deutschland. Der Letzte macht das Licht aus.
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Michael Baleanu
Registriert seit: 28.04.2010
Kommentare: 2
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20. Juli 2010 - 01:41 Uhr
Das Kind ist also weiterhin bei der Mutter geblieben?
Was wird dieses Kind von dieser Mutter lernen? Lügen, Täuschen und Betrügen.
Es wird ferner lernen, dass man sich nicht an Gesetze halten muss, denn Mutti ist sehr gut damit gefahren, dass sie Selbstjustiz betrieben hat: Einfach eine falsche Verdächtigung in die Welt setzen und dann die nicht genehmen Mitglieder dieser Gesellschaft einfach entsorgen.
Und so etwas unterstützt unsere Justiz! Auch die Politik unterstützt diese Art von Alleinerziehenden durch lasche Gesetze und fehlende Kontrolle der Entscheidungen der Justiz!
Die Unabhängigkeit der Richter in Ehren, aber bitte erinnert Euch an das was ihr angeblich im Studium gelernt habt: Aus Rechttatsachen leiten sich Rechtfolgen ab! Für falsche Verdächtigung kann man bis zu 5 Jahren verhängen. Die 800 EUR sind ein Hohn, verglichen mit der Strafe, die dem Mann geblüht hätte, wenn der Staatsanwalt die SMS ignoriert hätte.
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Peter Joachim
Registriert seit: 17.10.2012
Kommentare: 1
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17. Oktober 2012 - 10:34 Uhr
[ed. - nicht überprüfbare Tatsachenbehauptung]
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Reiner Arnold
Registriert seit: 29.07.2010
Kommentare: 374
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17. Oktober 2012 - 11:11 Uhr
In diesen fällen geht aber auch alles eigenartiger Weise sehr schnell. Er wird gleich am Arbeitsplatz festgenommen, was ja sofort eine ganz tolle tolle Öffentlichkeitswirkung erzeugt. Kann man solche Fälle nicht diskreter behandeln? Ausserdem, der Beschuldigte hatte einfach nur Glück gehabt, weil in der heutigen Zeit offenbar auch schon Sexspielchen via SMS angekündigt werden müssen. Wer weiß, hätte es das SMS nicht gegeben, säße er wohl noch hinter Gittern. Die Angeklagte wird wohl beim Kauf der neuen Handygeneration mal aussetzen müssen aber SMS kann sie ja auch mit dem alten Modell weiter verschicken.
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