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13. August 2009

Steuerfahnder bei der Verkehrszählung

Im Zuhälterprozess ging es um die Sichtung einschlägigen Filmmaterials / Alles bleibt Schätzung

Jetzt ist es endgültig raus: Zumindest in einer Freiburger Bordellwohnungen wurden Freier ohne es zu wissen beim bezahlten Sex gefilmt. Mehrere Stunden Filmmaterial, das von einer in einer Blume versteckten Kamera aufgezeichnet wurde, liegt der Staatsanwaltschaft vor. Das ergab die Beweisaufnahme am fünften Verhandlungstag im Prozess vor dem Freiburger Amtsgericht gegen den wegen Steuerhinterziehung angeklagten Zuhälter zweifelsfrei.

Die Verteidiger bestritten die illegalen Aufnahmen nicht. Die Videokassetten fanden Steuerfahnder während einer Hausdurchsuchung. Der leitende Ermittler sagte vor Gericht aus, er habe rund drei Stunden der Aufzeichnung selbst gesichtet: "Es ist alles zu sehen." Dann habe er die Filme der Polizei gegeben, weil der Steuerfahndung außer einem handelsüblichen Videogerät die Auswertungstechnik fehle. Wegen der Aufnahmen wird gegen den Angeklagten getrennt ermittelt.

Welche Aussagekraft die Videos für das Steuerverfahren haben, ist indes noch nicht klar. Denn auch wenn so über Stunden dokumentiert ist, was sich im Bett einer der vom Angeklagten betriebenen Terminwohnungen abgespielt hat: Es sind nur Stunden und die Anklage wegen 613 000 Euro hinterzogener Umsatzsteuer bezieht sich auf mehrere Jahre. Zudem hat der Zuhälter in dieser Zeit viele solcher Etablissements unterhalten, mehr als ein Duzend Terminwohnungen konnten ihm während des Prozesses zugeordnet werden. Wo die restlichen Filme geblieben sind, wissen die Fahnder nicht, "vielleicht wurden die Kassetten auch einfach immer wieder überspielt", so der leitende Ermittler.

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Beweise beleuchten immer nur kleine Teilaspekte
Hier zeigt sich das generelle Problem der Anklage: Alle sichergestellten Beweise erleuchten nur einen kleinen Teil oder einen begrenzten Zeitraum des zwielichtigen Geschäftes. Beispielsweise sind in einem im Abfall einer Prostituierten gefundenen Terminkalender zwar Tag, Dauer, Wohnung und teilweise auch die Preise vermerkt, aber eben nur von einer Frau und nur für ein Jahr. Dass es in diesem Geschäft keine saubere Buchführung gibt, verwundert keinen der Prozessbeteiligten, aber es ist auch für die Verteidiger letztlich ein Problem. Denn so müssen alle Einnahmen anhand der lückenhaften Daten hochgerechnet werden. Dass Steuern teils gezahlt, teils hinterzogen wurden, bestreiten weder die Verteidigung noch der Angeklagte selbst, es geht alleine um die Höhe der Schätzung.

Weiteres Beispiel: Die Kondome. Die Steuerfahnder hatten in der vergangenen Woche eine Rechnungen für rund 20 000 Kondome vorgelegt und pro Kondom einen Freier veranschlagt. Das sei viel zu hoch angesetzt, ließ der Angeklagte jetzt seine Anwälte mitteilen. Es war das erste Mal seit Prozessauftakt vor drei Wochen, dass der Angeklagte sich – wenn auch nur über seine Anwälte – äußerte. Deutlich wurde: Der Angeklagte selbst weiß selbst nicht, wie viel genau in seinen Wohnungen umgesetzt wurde. Die Verteidigung bezweifelt immer wieder die Korrektheit der Abrechnungen der Frauen. Deshalb habe der Angeklagte auch die Kameras angebracht und die Rekorder eingeschlossen, damit sie nicht abgeschaltet werden können. Diese Verkehrszählung gab es aber nicht in allen Wohnungen.

Über die Höhe der geschätzten Einnahmen wollen Staatsanwaltschaft, Finanzamt und Verteidigung heute, Donnerstag, außergerichtlich beraten. Wenn sie sich nicht einig werden, werden beide Seiten am kommenden Dienstag ihre Plädoyers vortragen. Aber auch wenn sie handelseinig werden bleiben wohl offene Fragen, die der Richterspruch klären muss:

Beispielsweise: Was ist überhaupt vom Zuhälter zu versteuern – nur sein 50-Prozent-Anteil oder die gesamten Einnahmen, auf die ja auch die Frauen schon Steuern zahlen? Weil auch solche grundsätzliche Fragen im Raum stehen, verfolgen nicht nur stets mehrere Finanzbeamte, sondern auch immer Angehörige des Freiburger Milieus gespannt den Prozess. Von Letzteren zumindest die, die sich überhaupt um ihre Steuerpflicht scheren und klare Abgabenregelungen für ihr Geschäft fordern.

Autor: Stefan Merkle