Ein Polizist auch in zweiter Instanz der Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden / Ein Disziplinarverfahren droht
Es bleibt dabei, ein Polizist eines Stadtteilreviers in Freiburg ist der Vorteilsannahme schuldig. Das hat das Landgericht in zweiter Instanz auf die Berufung des 57-jährigen ...