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Gewaltprävention

Freiburger Polizisten bekommen Schulterkameras

Roland Muschel
  • Do, 07. Mai 2015, 20:42 Uhr
    Freiburg

Nach hessischem Vorbild sollen bald auch Polizisten in Baden-Württemberg mit Schulterkameras ausgestattet werden. Das Freiburger Polizeipräsidium wurde, zusammen mit dem aus Mannheim, als Modellprojekt ausgewählt.

Polizisten des Freiburger Präsidiums sollen die Schulterkameras testen.  | Foto: DPA
Polizisten des Freiburger Präsidiums sollen die Schulterkameras testen. Foto: DPA
Im zweiten Halbjahr will Innenminister Gall Polizisten in Freiburg und Mannheim in einem Modellprojekt mit Mini-Kameras ausstatten. Vorbild ist Hessen, das Ziel die Verhinderung von Gewalt gegen Beamte.

Das schwarz-grün regierte Hessen hat seine Polizisten schon mit Mini-Schulterkameras ausgerüstet und lobt die "deeskalierende und präventive Wirkung" der Testläufe. In Kürze will Baden-Württemberg dem Beispiel folgen. "Wir werden in der zweiten Jahreshälfte in zwei Polizeipräsidien ein Modellprojekt starten", sagte Innenminister Reinhold Gall (SPD) der Badischen Zeitung. "Wir haben dabei Freiburg und Mannheim im Auge." Mit Hilfe der auf der Schulter befestigten Minikameras, sogenannter "Body-Cams", sollen Streifenpolizisten Widerstandshandlungen oder Übergriffe auf die Beamten nachweisen können.

Konzept soll in Kürze vorliegen

Neben der Beweissicherung erhofft sich Gall einen weiteren Effekt: Der Hinweis, dass nun gefilmt werde, soll in Konfliktfällen zur Deeskalation beitragen und so Gewalttaten gegen Polizisten von vornherein verhindern. Am Projektrahmen, der etwa die Dauer des Versuchs oder die Bedingungen für den Kamera-Einsatz festlegt, arbeitet das Ministerium noch. Das Konzept soll in Kürze vorliegen. Beim Landesdatenschutzbeauftragten heißt es, dass wohl eine rechtliche Grundlage für den Einsatz der Minikameras notwendig sei. Die grüne Fraktion ist für den Modellversuch im Grundsatz offen.

In Hessen hat die Regierung mit dem Datenschutz klare Regeln für die Filmerei vereinbart: Die Kamera wird nur nach Ansage und in brenzligen Situationen eingeschaltet; Tonaufnahmen sind verboten. Irrelevantes muss nach dem Einsatz vernichtet werden. In Problemfällen darf die Polizei die Filme bis zu sechs Monate aufbewahren. An diesen Regelungen dürfte sich Baden-Württemberg orientieren.

Klare Regeln für die Filmerei

In einer aktuellen Debatte im Landtag über den Schutz der Polizei vor Gewalt forderte CDU-Fraktionschef Guido Wolf Grün-Rot auf, sich einer hessischen Bundesratsinitiative anzuschließen. Mit dem Antrag, der heute im Bundesrat eingebracht wird, will die Koalition in Hessen erreichen, dass Gewalt gegen Polizisten und Rettungskräfte künftig härter bestraft wird. Widerspruch kam vom früheren CDU-Koalitionspartner, der FDP: Sinnvoller als eine Verschärfung wäre es, das bestehende Recht, das für Widerstandshandlungen gegen Polizisten ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu fünf Jahre vorsieht, anzuwenden, sagte der frühere FDP-Justizminister Ulrich Goll. Ähnlich äußerte sich Gall, der den hessischen Vorstoß einen "Schnellschuss" nannte.

Da zusätzliche Kollegen den Polizisten am besten helfen würden, forderte FDP-Mann Goll zusätzliches Personal. "Diese Landesregierung lässt sich im Schutz der Beamten von niemandem übertreffen", hielt Grünen-Innenexperte Uli Sckerl dagegen.

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Ressort: Freiburg

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 08. Mai 2015: PDF-Version herunterladen

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