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07. Januar 2012

Parkplatzregelung scheidet die Geister

Wohnmobilstellplätze am Rathaus geben Anlass zur Diskussion, wer parken darf, und wer nicht.

  1. Müssen jetzt alle Besucher des Rathauses (Bildhintergrund) und die Stadtbediensteten Wohnmobile kaufen, um direkt am Arbeitsplatz parken zu dürfen? Foto: Markus Maier

  2. So ist’s auf alle Fälle nicht falsch: Im Grunde genommen – und folgt man der Einschätzung der Polizei – dürften auch auf dem Parkplatz östlich des Rathauses zur Bibelisgasse hin nur Wohnmobile abgestellt werden. Am Donnerstag Vormittag stand demzufolge gemäß nach Ansicht der Ordnungshüter zumindest ein Fahrzeug zu recht auf dem Parkplatz. Foto: Markus Maier

  3. So ist’s auf alle Fälle nicht falsch: Im Grunde genommen – und folgt man der Einschätzung der Polizei – dürften auch auf dem Parkplatz östlich des Rathauses zur Bibelisgasse hin nur Wohnmobile abgestellt werden. Am Donnerstagvormittag stand demzufolge gemäß nach Ansicht der Ordnungshüter zumindest ein Fahrzeug zu Recht auf dem Parkplatz. Foto: Markus Maier

KANDERN (mm). Schildbürgerstreich im wahrsten Sinne des Wortes – oder mehr oder weniger sinngebende Anordnung? An der Neuregelung der Parkplatzsituation im Bereich Waldeckstraße/Kanderner Rathaus scheiden sich die Geister.

Bei der Polizei vor Ort und der Polizeidirektion in Lörrach geht man davon aus, dass die Beschilderung das Parken von Fahrzeugen, die keine Wohnmobile sind, ausschließt. Im Kanderner Rathaus indes beruft man sich auf eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde im Lörracher Landratsamt, wonach die Regelung mit dem weißen P auf blauem Grund mit dem Zusatz "Wohnmobile" und dem Zusatzschild, dass diese nur 24 Stunden abgestellt werden dürfen, andere Fahrzeuge nicht vom Parken ausschließt.

Auf die Anordnung der Kreisbehörde, die im Sinne der Verwaltung ergangen sei, verweist bei der Stadt Kandern Silke Görke vom Ordnungsamt. Vorgeschlagen habe die Neuordnung das Hauptamt, umgesetzt worden sei sie mit der Beschilderung durch den städtischen Werkhof dieser Tage zwischen Weihnachten und Neujahr, informierte Silke Görke auf Anfrage der Badischen Zeitung weiter. Beim Landratsamt indes war dazu am Donnerstag nichts Näherers in Erfahrung zu bringen, weil die Sachbearbeiterin, die die Kanderner Anordnung getätigt hat, derzeit krankheitsbedingt nicht am Arbeitsplatz sein kann. Polizeipressesprecher Andreas Nagy von der Polizeidirektion Lörrach teilte am Donnerstag dagegen die Auffassung derer, die der Meinung sind, die neue Beschilderung schließe andere Fahrzeuge vom Parken entlang der Waldeckstraße gegenüber der Stadtverwaltung, vor dem Rathaus selbst, beziehungsweise auf dem Parkplatz östlich des Stadtverwaltungsgebäudes zur Bibelisgasse hin aus.

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Dabei gehen die Meinungen eben dahingehend auseinander, welche Bedeutung die Ergänzungsschilder haben und ob das Wohnmobilzusatzschild in der Tat ausschließenden Charakter hat. Das weiße P auf blauem Grund als sogenanntes Richtzeichen der Straßenverkehrsordnung (Zeichen 314 Parkplatz) für sich genommen regelt, dass auf Plätzen mit diesem Verkehrszeichen auf den dafür vorgesehen Parkplätzen grundsätzliche geparkt werden darf.

Autor: mm