Ab dem 1. Juli 2014 treten neue Regelungen für Waren im Reiseverkehr für Schweizer Bürger in Kraft. Was Tabak-und Spirituosenhändler in Deutschland freuen dürfte, denn die Schweiz hat die Freimengen dieser Artikel erhöht.
Die Neuregelung dürfte vor allem auch den Lebensmitteleinzelhandel entlang der Grenze zur Schweiz betreffen, so die Einschätzung von Uwe Böhm, Geschäftsführer International der IHK Hochrhein-Bodensee.
Da ...