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09. Februar 2012

Geständnisse belasten Spediteur aus Lörrach

Von sieben Angeklagten im Schleuserprozess wurden gestern zwei vom Landgericht Freiburg rechtskräftig zu Bewährungsstrafen verurteilt.

LÖRRACH/FREIBURG. Zwei der insgesamt sieben Angeklagten um einen Spediteur aus Lörrach sind gestern vom Landgericht Freiburg wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Einschleusen von Ausländern zu Bewährungsstrafen von 16 und 9 Monaten und zu Geldauflagen von 600 und 400 Euro verurteilt worden. Zuvor hatte das Gericht die Verfahren gegen die beiden geständigen Männer vom Hauptverfahren abgetrennt.

Anfang 2009 hatten die bislang nicht vorbestraften, 40 und 32 Jahre alten Familienväter im Ruhrgebiet den mitangeklagten Spediteur aus Lörrach kennengelernt. In seiner Begleitung war ein gewisser Mehmet aus der Türkei. Das Gespräch drehte sich rasch um Geschäfte. Mehmet suchte Transporteure für Lastwagen und Baumaschinen in den Irak. Bei einem zweiten Treffen mit dem Mann aus Lörrach und weiteren Mitangeklagten im April 2009 wurde auch über Schafstransporte gesprochen. Gemeint war damit das illegale Schleusen von Afghanen und Irakern in die Schengen-Staaten. Mehmet gab sich dabei als Kopf einer Organisation mit Sitz in der Türkei und Mitarbeitern in Bulgarien und Griechenland aus. Sein Kontaktmann in Deutschland war nach den Ermittlungen des Landeskriminalamts Stuttgart und den Aussagen der gestern Verurteilten der mitangeklagte Spediteur aus Lörrach.

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Der hat sich bislang zu den 14 gegen ihn erhobenen Vorwürfen in Schweigen gehüllt, wie die BZ berichtete. Die gestern verurteilten Männer hatten nach ihrer Festnahme im Mai 2011 ausgesagt, dass er ihr Kontaktmann gewesen sei. Er habe ihnen im Auftrag von Mehmet legale Transporte vermittelt. Er habe sie beauftragt, Zugmaschinen und Auflieger zu besorgen und sie bezahlt. Er soll auf Nachfrage gesagt haben, dass die Laster für Schleusungen gedacht seien.

Mit dem Wissen, dass die von ihm besorgten Laster zu Schleusungen genutzt werden, hat sich er 40-Jährige nach Überzeugung des Gerichts beim Ankauf von zwei Zugmaschinen für Mehmet der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Einschleusen von Ausländern schuldig gemacht. In einem der Fahrzeuge waren später in Italien 44 Menschen entdeckt worden. Als versuchte Anstiftung zum banden- und gewerbsmäßigen Einschleusen von Ausländern hat das Gericht einen Anruf des 40-Jährigen in Lörrach bewertet, bei dem er mitteilte, dass ihn rund 20 Schleusungswillige in Bulgarien um Hilfe gebeten hätten. Mit der Weitergabe der Kontaktdaten per SMS an den Lörracher habe er auf Zahlung einer Provision gehofft. Zu dieser Schleusung sei es allerdings nie gekommen. An der letzten Tat, einer Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Einschleusung, waren beide Angeklagten beteiligt. Sie waren im Herbst 2009 mit einem geleasten und auf die Firma eines Sohnes im Ruhrgebiet zugelassenen Lasters mangels Barschaft in Bulgarien liegen geblieben.

Ihr Pech war, dass Mehmet die fälligen Rechnungen für ihre legalen Transporte nicht bezahlt hatte.In ihrer Not riefen sie den Spediteur in Lörrach an. Der informierte Mehmet, der sie sofort in Bulgarien traf. Er versprach ihnen zu zahlen, wenn sie ihm den Laster für einen Monat ausliehen. Die Angeklagten willigten ein. Zu den geplanten Schleusungen, an deren Erlös sie beteiligt werden sollten, kam es nicht. Auch nicht, als der 32-Jährige den Wagen einen Monat später von Bulgarien nach Athen fuhr. Rund 100 Kunden Mehmets, von denen jeder 3000 Euro gezahlt hatte, waren bereits auf dem Weg nach Athen festgenommen worden. Der 32-Jährige fuhr den Laster daraufhin nach Deutschland zurück. Da Mehmet, anders als versprochen, die fällige Leasingrate von 2500 Euro nicht überwiesen hatte, wurde der Lastwagen kurz darauf eingezogen. Gegen die verbliebenen fünf Angeklagten wird am 15. Februar weiterverhandelt werden.

Autor: Peter Sliwka