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24. Januar 2009
Ärger um Lotto im Netz
Glücksspiele im Internet sind verboten / Ein deutscher Anbieter will das nicht akzeptieren
FREIBURG. Deutschlands Lottospieler nehmen heute Anlauf, den 25-Millionen-Jackpot zu knacken. Die meisten Tipper geben ihren Schein am Kiosk ab. Einige tippen über Umwege aber auch online, obwohl Lottospielen im Internet seit Januar verboten ist. Online-Anbieter wie Tipp24 meinen, dieses Verbot verstoße gegen EU-Recht. Mit Hilfe eines Tricks umgehen sie das Spielverbot. Anfang des Jahres übergab Tipp24 seine Internetseite an eine Firma in England, die nun von dort aus Lottowetten anbietet.
Er wolle dafür kämpfen, dass Online-Lotto in Deutschland wieder erlaubt werde, sagt Jens Schumann, Vorstandsvorsitzender der Tipp24 AG. Bis vor kurzem konnte man auf Tipp24.de, der Internetseite des Hamburger Unternehmens, noch Lottoscheine ausfüllen. Dann kam der Glücksspielstaatsvertrag und das Lottospielen im Internet wurde in Deutschland verboten. Die Tipp24 AG übergab die Geschäfte an eine englische Firma in London, die offiziell keine Verbindung zum Hamburger Unternehmen hat. Tipp24 beruft sich dabei auf EU-Recht, wonach jeder Betrieb innerhalb der Europäischen Union selbst entscheiden darf, wo er seinen Sitz haben möchte. Auf Tipp24.de kann man nun keine Scheine mehr ausfüllen. Dafür aber auf Tipp24.com. Beide Seiten sehen nahezu identisch aus. Die Betreiber der englischen Seite haben für ihr Angebot eine Genehmigung der britischen Glücksspielbehörde. Spieler aus Deutschland können somit online weiter auf den Ausgang der Lottoziehungen wetten. Hat ein Spieler sechs Richtige, erhält er nach Darstellung von Schumann von der englischen Firma die gleiche Summe wie jemand, der seinen Lottoschein an einem deutschen Kiosk einlöst.Werbung
Diese Geschäftspraxis stößt dem deutschen Lotto- und Totoblock übel auf. Das Geld aus diesen Wetten laufe nicht in den deutschen Lottoblock ein. Der Staat könne demnach nicht für die Gewinne garantieren, warnt Lotto-Sprecher Klaus Sattler. Auch der Hamburger Glücksspiel-Anwalt Markus Bahr sieht auf Tipp24 Probleme zukommen. Auf der deutschen Internetseite leuchtet noch immer eine große Anzeige, die dazu auffordert, das englische Angebot zu nutzen. "Ein klarer Verstoß gegen das Werbeverbot", so Bahr. Damit zeige die Hamburger Firma, dass es zwischen ihr und London eine Verbindung gebe. "Sie macht sich haftbar."
Nach Darstellung von Tipp24 laufen in 16 Bundesländern Klagen gegen das Verbot. Jetzt entscheiden die Verwaltungsgerichte der Länder, was wichtiger ist: das EU-Recht, nach dem jede Firma selbst ihren Standort bestimmen darf, oder die Bekämpfung der Spielsucht, die Aufgabe des Staates und im Glücksspielstaatsvertrag festgelegt ist. Dabei orientieren sich die Gerichte auch an den Empfehlungen des Europäischen Gerichtshofs. Diese lassen aber oft Interpretationen zu. Ein Rechtschaos droht.
Bevor die rechtliche Lage nicht geklärt ist, erwartet die Teilnehmer von OnlineWetten wohl keine Konsequenzen. Das heißt aber nicht, dass Lottospielen im Netz ungefährlich ist. "Der Vertrag mit Tipp24 könnte rechtswidrig sein", warnt Anwalt Markus Bahr. "In diesem Fall hat man keinen Anspruch auf den Gewinn." Was das bedeutet, klingt wie der Alptraum eines Lottospielers: Am Ende könnte man trotz sechs Richtigen leer ausgehen. Nur weil man den Spielschein statt am Kiosk im Internet ausgefüllt hat.
Autor: Christoph Ries
