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Konsum von Cannabis

KOMMENTAR: Eindeutigkeit gefordert

  • Helene Römer, Klasse SG9B &

  • Fr, 19. Dezember 2014
    Schülertexte

     

Hanfpflanze  | Foto: dpa
Hanfpflanze Foto: dpa
Ein Thema, das viele Bürger unverständlich finden: Der Konsum von Cannabis ist gar nicht strafbar, sondern nur der Besitz. Sollte es nicht anders herum sein, denn was wäre am Besitz allein so schlimm? Wo ist hier der Unterschied zu Tabak- und Alkoholkonsum, wo es kein Verbot gibt, sich selbst zu schaden? Sollte man Cannabis mit diesen legalen Drogen auf eine Stufe stellen?

Es wird behauptet, dass Cannabis die Einstiegsdroge zu härteren Drogen sei, doch dem widersprechen viele Wissenschaftler. Studien belegen, dass Alkohol und Tabak viel schädlicher sind als Hanf und dass diese Genussmittel in Deutschland jährlich weit mehr als 100 000 Opfer fordern. Aus medizinischer Sicht wird das Cannabisverbot oft nicht verstanden.

Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 1994, dass der Besitz von kleinen Mengen nicht unbedingt strafbar sei, wenn sie nur zum Eigenverbrauch dienten. Was jedoch eine kleine Menge ist, wurde nicht einheitlich festgelegt. In Baden-Württemberg gelten zum Beispiel sechs Gramm als Grenze der geringen Menge, doch zum Beispiel in Holland ist der Umgang mit Marihuana und Haschisch trotz Einschränkungen deutlich liberaler.

Es fragt sich, warum das Thema weltweit, innerhalb der EU und sogar zwischen den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. Deutlich zeigt dies, dass die Politik und damit die Parteien keine klare Einstellung zu diesem Thema haben. Einige Parteien wollen Cannabis wohl ganz verbieten, doch zum Beispiel die Piratenpartei möchte Cannabis mindestens zu medizinischen Zwecken legalisieren.

Ein ganz praktischer Grund dafür, nicht jeden Umgang mit Cannabis als komplett illegal zu bewerten, könnte sein, dass es den Staatsanwaltschaften damit leichter gemacht wird, weil sie nicht jeden Verstoß verfolgen müssen. Wäre auch der Konsum von Cannabis strafbar, wären die Gerichte völlig überfordert, die riesige Masse von Fällen zu bearbeiten und die Verhängung von Sozialstunden zu überwachen. Jeder, der auch nur einmal beim Cannabis-Konsum erwischt würde, stünde gleich als Krimineller da und hätte womöglich eine Vorstrafe in seinem Führungszeugnis. Schon kleine Verstöße brächten erhebliche Nachteile. Das ist nichts, was man sich für seine Bürger wünscht.

Im Moment ist für Konsumenten die Gesetzeslage unklar. Das wirkt extrem verunsichernd, schafft das Problem aber nicht aus der Welt. Illegale Drogen an Schulen oder auf Klassenfahrten sind laut einer Beratungslehrerin längst keine Einzelfälle mehr. Deshalb sollte es klare Regeln geben, auch wenn diese wären, Cannabis komplett zu verbieten oder eben Besitz und Konsum zu erlauben. Jeder sollte genau wissen, ab wann, wofür und warum er sich strafbar macht. Wer Cannabis wirklich nur besitzt, um es selbst zu konsumieren, schadet nur sich selbst und niemandem sonst. Ob es strafbar sein sollte, sich selbst zu schaden, ist auch ein Thema, über das sich streiten lässt. Falls wir Cannabis und seine gesundheitlichen Auswirkungen auf eine Stufe mit dem Konsum von Tabak und Alkohol stellen, sollte es auch hier jedem selbst überlassen sein, welche dieser Drogen er konsumiert.

Ressort: Schülertexte

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 19. Dezember 2014: PDF-Version herunterladen

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