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19. Oktober 2011

Richtern reicht das Geständnis nicht

Dem ehemaligen Todtmooser Hotelier Markus W. drohen jetzt mehr als sechs Jahre Haft wegen bandenmäßigen Betrugs.

  1. Markus W. legte vor dem Landgericht Bielefeld zwar ein Geständnis ab, wollte aber nicht alle Mittäter nennen. Foto: Thomas F. Starke / Westfalen-Blatt

BIELEFELD/TODTMOOS. Der ehemalige Todtmooser Hotelier Markus W. hat als erster Angeklagter vor dem Landgericht Bielefeld ein Geständnis abgelegt. Doch den Richtern der 9. Strafkammer ging diese Erklärung gestern nicht weit genug. Sie bezeichneten das Geständnis als ungenügend. Nun fühlt sich das Gericht nicht mehr an eine Strafzusage von bis zu sechs Jahren Haft gebunden.

Das Paderborner Ehepaar Daniela (37) und Thorsten S. (40) sollen mit dem Schweizer Kaufmannn und ehemaligen Todtmooser Hotelier Markus W. (48) im Jahr 2008 übereingekommen sein, eine Vielzahl von Menschen zu Gewinnspielen zu überreden. Davon geht jedenfalls die Staatsanwaltschaft Bielefeld aus, die das Trio des "bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betruges" angeklagt hat. Den Angerufenen sei stets vorgegaukelt worden, sie hätten sich bisher kostenfrei an Spielen beteiligt, künftig sei die Teilnahme aber kostenpflichtig. Ihnen stehe eine "Geldzurück-Garantie bei Nichtgewinn oder die Kündigung" zu. Dafür sollten die Spieler aber ihre Kontoverbindungen zur Teilnahme am Lastschriftverfahren preisgegeben. Dann wurde von den Konten abgebucht. Insgesamt geht die Anklage von 18,8 Millionen Euro Schaden aus. 40 Prozent dieser Lastschriften waren jedoch widerrufen worden.

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Die Lastschriften richteten sich nach Art und Umfang des angeblichen Gewinnspiel-Produktes, die als "Spiel-Fox", "Bonustipp" oder "Tipp-Tresor" für 55 bis 89 Euro angeboten wurden. Insgesamt wurden 139 711 Spieler geworben, mehr als 327 000 Lastschriften eingezogen und auf Konten bei der Sparkasse Paderborn und beim Bankverein Werther (Ostwestfalen) gebucht.

Markus W. erläuterte vor dem Bielefelder Landgericht gestern ausgiebig seinen beruflichen Werdegang, der in seinem Heimatland Schweiz seinen Ausgang nahm. Seine Ausbildungen habe er bei der Credit Suisse (im Backoffice) und bei einer Treuhandgesellschaft genossen, in die er bald danach als "Minderheitsgesellschafter" eingestiegen sei. 1993 habe er seine eigene Unternehmensberatung in Brunnen in der Schweiz gegründet, nachdem er sich im Jahr zuvor "an einer Hotelkette im Schwarzwald beteiligt", zu der zwei Häuser in Todtmoos gehörten.

Nachdem er im Jahr 2003 den heute mitangeklagten Thorsten S. aus Paderborn kennengelernt habe, sei man gemeinsam auf die Idee des Hotelmerchandisings in Form von Reisegutscheinen verfallen. "Wir haben eine sehr günstige Form des Urlaubs angeboten", sagte Markus W., das Marketing sei indessen "sehr hart von den Hotels kalkuliert" worden. Auch der Einstieg in das zweite Hotel in Todtmoos, habe nur zu weiteren Investitionen in die Immobilien geführt: "Die Erträge flossen in die Substanz." Schließlich sei er 2005 in ein Unternehmen der Textilindustrie in Usbekistan eingestiegen. Eine Bank in der Schweiz habe dafür eine Finanzierungszusage in Höhe von 15 Millionen US-Dollar für Merchandising und Vermarktung gegeben. Über dieses Geschäft und über die Verstrickung in die Lastschrift-Gewinnspiele habe er sich aber immer "weiter verschuldet", gestand der Kaufmann gestern ein. Eines der Todtmooser Hotels sei darüber in die Insolvenz gegangen. Er selbst habe "Verluste von einigen Millionen Schweizer Franken" gehabt.

Die Vorwürfe der Anklage räumte er danach mit einer eigenen Erklärung "voll" ein. "Die Konteninhaber wurden getäuscht", sagte er, "so ist es zu den Lastschrifteinzügen gekommen". Nach Angaben der Richter versäumte es Markus W. aber völlig, die Einbindung seiner ebenfalls auf der Anklagebank sitzenden früheren Geschäftspartner darzustellen. Reinhold Hülsmann, Vorsitzender Richter der 9. Strafkammer, konfrontierte den 48-Jährigen schließlich mit den Zweifeln der Richter: "Sie müssen konkreter werden. Was war zwischen den Beteiligten verabredet?"

"Ich räume den

bandenmäßigen Betrug ein."

Markus W.
Nach mehreren Beratungen mit seinen Verteidigern ging Markus W. noch einen Schritt weiter: "Ich räume den bandenmäßigen Betrug ein." Als einen Mittäter benannte er dann einen im Rheinland lebenden gebürtigen Rumänen. Eine von der Strafkammer geforderte Vereinbarung mit weiteren Mittätern – "Zu einer Bande gehören drei Leute", so der Richter – wollte der Ex-Hotelier indessen nicht preisgeben.

Der Prozesstag endete gestern daher mit der Erklärung des Vorsitzenden Richters, dass das Prozessverhalten des Markus W. "nicht dem Verständigungsangebot" des Gerichts entspreche. Reinhold Hülsmann: "Ein glaubhaftes Geständnis liegt nicht vor." Die Richter fühlten sich also nicht mehr an ihr Angebot gebunden, Markus W. zu höchstens sechs Jahren Haft zu verurteilen. Der Prozess wird am 20. Oktober fortgeführt.

Autor: Uwe Koch