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28. September 2011
Rüge für das Gericht
Der Prozess gegen einen ehemaligen Todtmooser Hotelier verläuft nicht zügig genug.
TODTMOOS/BIELEFELD. Nach einer massiven Rüge durch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat das Landgericht Bielefeld den Prozess gegen ehemaligen Todtmoosere Hotelier Markus W. aufgebläht. Da der Strafsenat des OLG angesichts der schon 14 Monate andauernden Untersuchungshaft des Angeklagten auf dem "Beschleunigungsgebot" bestand, wurden bis Weihnachten 24 zusätzliche Verhandlungstage vor dem Landgericht Bielefeld terminiert.
Der Schweizer Kaufmann muss sich gemeinsam mit einem Ehepaar aus Paderborn (Ostwestfalen) wegen bandenmäßigen Diebstahls in Form von Lastschriften vor der 9. Strafkammer des Bielefelder Landgerichts verantworten. Bei diesen Geschäften soll ein Millionenschaden entstanden sein. Vor allem Senioren fielen auf die Tricks des betrügerischen Trios herein.So sollen der 48-jährige Markus W. und die Mitangeklagten im Jahr 2008 übereingekommen sein, eine Vielzahl von Menschen zu Gewinnspielen zu überreden. Den Angerufenen wurde von Mitarbeitern eines eigens dazu gegründeten Callcenters vorgegaukelt, sie hätten sich bisher kostenfrei an Spielen beteiligt, künftig sei die Teilnahme aber kostenpflichtig. Ihnen stehe eine "Geld-zurück-Garantie" bei Nichtgewinn oder die Kündigung zu, dafür müssten sie aber ihre Kontoverbindungen zur Teilnahme am Lastschriftverfahren preisgeben. Die Anklage geht von einem strafrechtlich relevanten Schaden von 18,8 Millionen Euro aus. Etwa 40 Prozent dieser Lastschriften wurden nach Widersprüchen zurückgebucht.
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Der Angeklagte Markus W. sitzt seit Sommer 2010 in Untersuchungshaft. Das Landgericht hatte bisher für den Prozess 21 Verhandlungstage bis Januar 2012 terminiert. Das erschien einem Strafsenat des OLG Hamm indes als zu wenig, da es "den Anforderungen des Beschleunigungsgebotes" nicht entspreche. Angesichts der lang andauernden Untersuchungshaft mahnte das OLG einen "zügigen Fortgang" an. Es könne nicht sein, dass pro Monat nur an vier Tagen verhandelt werde.
Das OLG hatte dem Landgericht daher eine Frist bis Ende September zur Nachbesserung gesetzt. Gestern reagierte die 9. Strafkammer, es wurden bis Weihnachten zu den bisherigen 21 Prozesstagen 24 zusätzliche Verhandlungstage angesetzt. Am kommenden Verhandlungstag – Dienstag, 11. Oktober – will sich Markus W. über seine Verteidiger zu einer von den Richtern angekündigten "Verständigung" äußern. Die Strafkammer hatte ihm im Fall eines "voll umfänglichen Geständnisses" eine Strafobergrenze von sechs bis sieben Jahren Haft angeboten.
Autor: Uwe Koch
