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Weil am Rhein

Spielhallen pochen auf Bestandsschutz

Ulrich Senf

Von

Do, 26. Januar 2017

Weil am Rhein

Alle Betriebe haben Härtefallantrag gestellt und fordern Befreiung von der Abstandsregelung zu Jugendeinrichtungen.

Ellen Nonnenmacher  | Foto: Herbert Frey
Ellen Nonnenmacher Foto: Herbert Frey

WEIL AM RHEIN. Seit 2011 existiert der neue Glücksspielstaatsvertrag. Nur mit dessen Umsetzung hapert es, weil die Kommunen bisher keinerlei Maßgaben in den Händen halten, wie sie mit den bestehenden Betrieben umgehen müssen und nach welchen Kriterien sie Ausnahmegenehmigungen erteilen oder im Zweifelsfall auch die Betriebserlaubnis kassieren dürfen. OB Dietz hat dieser Tage den Besuch von Innenminister Thomas Strobl genutzt, um das Problem in Erinnerung zu rufen und dabei angeregt, dass sich Kommunen und das Land auf einen Kriterienkatalog einigen.

Die wichtigste Regelung im neuen Staatsvertrag klingt dabei recht einfach: Spielhallen müssen einen Abstand von mindestens 500 Metern zueinander haben und dürfen nicht näher als 500 Meter an eine Kinder- und Jugendeinrichtung heranrücken. Doch schon der Begriff der Kinder- und Jugendeinrichtung ...

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