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Urteil

58-Jährige verliert Job wegen sechs Maultaschen

  • dpa

  • Fr, 16. Oktober 2009, 09:36 Uhr
    Südwest

Das Arbeitsgericht hat entschieden. Die fristlose Kündigung einer Altenpflegerin wegen sechs mitgenommener Maultaschen ist rechtens.

Diese Altenpflegerin hat zurecht ihre ... mitgenomme hat, sagt das Amtsgericht.  | Foto: dpa
Diese Altenpflegerin hat zurecht ihre Stelle verloren, weil sie am Arbeitsplatz sechs Maultaschen mitgenomme hat, sagt das Amtsgericht. Foto: dpa
Hand aufs Herz. Wer hat nicht schon einmal im Büro einen Kuli oder in der Werkstatt einen Schraubenzieher mitgenommen? "Fällt sowieso nicht auf", mag manch ein Mitarbeiter besonders in großen Firmen denken. "Das machen die anderen ja auch". Dass solch mangelndes Unrechtsbewusstsein schwerwiegende ...

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