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Corona-Verordnung

Alkoholverbot in der Bad Säckinger Altstadt bleibt bestehen

Der Landkreis hat das Konsumverbot von Alkohol in Bad Säckingen verlängert. Bisherige Regeln ändern sich damit nicht. Die Allgemeinverfügung knüpft an die ausgelaufene Corona-Verordnung an.  

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Bis zum 15. Februar darf an der Holzbrücke kein Alkohol getrunken werden.  | Foto: Ralph Fautz
Bis zum 15. Februar darf an der Holzbrücke kein Alkohol getrunken werden. Foto: Ralph Fautz
Seit Mittwoch gilt in der Bad Säckinger Innenstadt ein vom Landkreis erlassenes Alkoholverbot. Damit ...

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