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Freispruch zweiter Klasse für Polizist

  • Sa, 18. Juli 2015
    Bad Säckingen

     

Beamter hat nach Überzeugung des Amtsgerichts im Tantra-Studio kein Dienstgeheimnis verraten.

BAD SÄCKINGEN. Der Prozess beim Amtsgericht Bad Säckingen wegen Verrats von Dienstgeheimnissen endete für den angeklagten Polizeibeamten mit einem Freispruch. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
"Das ...

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