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Drei Viertel des Gedichts bleiben verboten

Christian Rath
  • Sa, 11. Februar 2017
    Computer & Medien

Landgericht Hamburg: Jan Böhmermanns Schmähgedicht gegen Erdogan darf zu weiten Teilen nicht mehr ausgestrahlt werden.

Jan Böhmermann   | Foto: dpa
Jan Böhmermann Foto: dpa
Das Landgericht Hamburg hat dem Satiriker Jan Böhmermann untersagt, 18 von 24 Zeilen seines Gedichts "Schmähkritik" zu wiederholen. Es bestätigte damit seine einstweilige Verfügung vom Mai 2016. Böhmermann hatte für diesen Fall schon im Vorfeld angekündigt, in Berufung zu gehen.
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