Beschwerde bringt es an den Tag: Bei der Verwahrung von Beweismitteln ist dem Landgericht Freiburg ein Fehler unterlaufen.
Das Landgericht räumt ein Versäumnis ein: Weil nach der Aufklärung eines Diebstahls vor drei Jahren die beschlagnahmte Beute im Tresor vergessen wurde, wartet der Geschädigte, ein 75-jähriger Freiburger, noch immer auf die ...