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19. August 2011

Der Preis soll auf dem Knopf stehen

Die Regierung will mit der "Buttonlösung" rasch eine EU-Richtlinie umsetzen / Verbraucherschützer sind verhalten optimistisch.

  1. Es tut sich was beim Verbraucherrecht im Internet.Archiv Foto: Fotolia.com - kebox

Mitte Juni haben EU-Rat und ein Ausschuss des EU-Parlaments eine neue Verbraucherschutzrichtlinie auf den Weg gebracht, die für Bestellungen im Internet strengere Regeln vorsieht. Damit könnten Abofallen im Internet weitgehend lahmgelegt werden.

Online-Händler sollen demnach künftig auf klare Angaben über den vollständigen Preis, die Ware und ihre Erreichbarkeit verpflichtet werden. Maßgeblich ist dabei die sogenannte Buttonlösung. Verbraucher sollen per Mausklick auf einen separaten Knopf bestätigen müssen, dass sie eine Dienstleistung – etwa ein Abonnement oder eine Ware – bestellen.

Die EU-Staaten müssen die Neuregelung bis spätestens Ende 2013 in nationales Recht umsetzen – sie können dies aber auch früher tun. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte die Entscheidung. Die europäische Richtlinie biete "wirksamen Schutz vor Kostenfallen", erklärte sie. Verbraucher seien künftig nur zur Zahlung verpflichtet, wenn der Bestellbutton unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweise. "Unseriösen Geschäftsmodellen wird mit der Neuregelung der Boden entzogen", erklärte Leutheusser-Schnarrenberger.

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Tausendfacher Seitenumbau wegen einiger schwarzer Schafe

Verbraucherschützer begrüßen die Regelung. "Wir müssen jetzt aber noch abwarten, in welcher Form die Unternehmen nach Inkrafttreten des Gesetzes ihrer Pflicht nachkommen, wie sie den Button jeweils gestalten", sagte Bianca Skutnik vom Vebraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Adrian Fuchs, vom Online-Informationsportal Abzocknews.de zeigte sich skeptischer: "Die Betreiber von Abofallen im Internet freuen sich über die Buttonlösung. Denn nichts ist einfacher, als hier technische Tricks und Kniffe anzuwenden, damit der Verbraucher am Ende doch wieder getäuscht wird." Es sei ohnehin traurig, dass eine ganze Branche gezwungen sei, ihre Onlineshops umzubauen, weil es ein paar schwarze Schafe gebe, die mit dem Unwissen der Verbraucher Kasse machten.

Der Gesetzentwurf, befindet sich laut Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger in der Schlussabstimmung. Das Kabinett soll nach ihren Angaben schnell darüber entscheiden. Nach Informationen der Badischen Zeitung könnte das Bundesgesetz schon Anfang 2012 in Kraft treten.

Solang rät Bianca Skutnik vom VZBV, Menschen, die in Internet-Abofallen getappt sind, in jedem Fall nicht untätig zu bleiben. "Der Vertragsschluss kann bestritten und ein Widerruf erklärt werden." Dazu halten die Verbraucherzentralen Musterbriefe auf ihrer Homepage bereit.

Musterbriefe der VZ Thüringen:      http://mehr.bz/musterbriefe      Tipps der VZ Nordrhein-Westfalen:      http://mehr.bz/abzocke

Autor: Bastian Henning/AFP