Wenn Sie sich diesen Artikel vorlesen lassen wollen benutzen Sie den Accesskey + v, zum beenden können Sie den Accesskey + z benutzen.
14. Januar 2011 01:44 Uhr
Urteil in Straßburg
Sicherungsverwahrung: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte rügt Deutschland
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in vier Fällen die Sicherungsverwahrung in Deutschland gerügt. Diese Maßnahme sei ein Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Menschenrechtskonvention.
Geklagt hatte unter anderem ein Sexualstraftäter aus Freiburg, der bereits auf freiem Fuß ist und rund um die Uhr von der Polizei überwacht wird. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll sagte, er hätte sich ein anderes Urteil gewünscht. Allerdings sei der Spruch zu erwarten gewesen.
Seine Parteifreundin und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zeigte dagegen Verständnis für die Entscheidung. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher sei ein untaugliches Instrument. "Sie hat nicht mehr Sicherheit geschaffen und hat zugleich zu stark in die Rechte der Betroffenen eingegriffen." Nun sei es Sache deutscher Gerichte, die Konsequenzen in jedem Einzelfall zu ziehen, sagte die Ministerin.
Verhandelt wurde zum einen über die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die nicht bereits im Urteil, sondern erst am Ende der Haftzeit angeordnet wurde. Dies war bei einem der Kläger, einem Sexualstraftäter aus Bayern der Fall. Die Richter erklärten, dass diese nachträgliche Verlängerung der Haft zur Prävention nicht rechtens ist. Laut Goll sind von dieser Entscheidung in Baden-Württemberg derzeit nur noch drei Menschen betroffen.
Werbung
In Deutschland sitzen etwa 20 Häftlinge in Sicherungsverwahrung, die nachträglich angeordnet wurde. Sie können sich nun auf dieses Urteil berufen und ihre Freilassung fordern. Die Straßburger Urteile sind für Deutschland zwar verbindlich, doch gibt es keine automatische Freilassung. Darüber müssen zunächst deutsche Gerichte entscheiden.
Die drei anderen Fälle, darunter der Kläger aus Freiburg, betrafen die Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die zur Tatzeit zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinaus. Diese Praxis hatte der EGMR bereits 2009 als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention bewertet und jetzt bestätigt. Den drei Beschwerdeführern haben die Richter ein Schmerzensgeld von insgesamt 125000 Euro zugesprochen.
In Deutschland sind nach dem damaligen EGMR-Urteil bereits einige Häftlinge freigekommen, darunter neun in Baden-Württemberg.
Durch die Reform der Sicherungsverwahrung, die seit dem 1. Januar in Deutschland gilt, wurde die rückwirkende Verlängerung für Neufälle abgeschafft. Die bisherigen Urteile des EGMR zur Sicherungsverwahrung betreffen Altfälle aus den 1990er-Jahren. In Straßburg sind noch etwa 40 Fälle anhängig, die die Sicherungsverwahrung betreffen.
Autor: dpa
