Account/Login

Polizei sieht in vorzeitigem Anzünden von Fasnachtsfeuern keine Straftat

Victoria Langelott
  • Mi, 25. Februar 2015
    Efringen-Kirchen

Eher einen Aspekt des Brauchtums

Das vorzeitige Anzünden von Fasnachtsf...ens Bürgermeister Merstetter als Idee.  | Foto: privat
Das vorzeitige Anzünden von Fasnachtsfeuern mag keine Straftat sein, aber gemein ist es für die Veranstalter doch. „Die Täter können gerne mal als Entschädigung bei einer Bachputzete in Eimeldingen mithelfen“, formulierte da Eimeldingens Bürgermeister Merstetter als Idee. Foto: privat

REBLAND. Wer war das, der in Märkt, Welmlingen, Wintersweiler, Huttingen, Mappach und Eimeldingen in der Nacht zum Freitag die Fasnachtsfeuerstapel vorzeitig anzündete? Waren es mehrere unabhängige Täter oder eine einzige Gruppe, die von Feuerplatz zu Feuerplatz fuhr, um ihr übles Werk zu verrichten? In Huttingen war ein wegfahrendes Auto gesehen worden. In betroffenen Dörfern wurde überlegt, Anzeige zu erstatten. Die Frage war da allerdings, was genau soll eigentlich angezeigt werden? Welches Delikt?

Spekulationen und Gerüchte über die Fasnachtsfeuerfrevler machten auch gestern noch die Runde, zum Beispiel über Facebook. Da wurde sogar das vermeintliche Auto mit den Tätern im Foto herumgeschickt. Augenzeugen wollten erkannt haben, wer darin saß. Bald verselbständigte sich die Mutmaßung, dass die Insassen nicht ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel