Sie war jung und brauchte das Geld, er war skrupellos und hatte Kontakte. Weil die Polizei Telefongespräche und Whats-App-Nachrichten überwachte, konnte sie ihn überführen.
Vier Monate auf Bewährung und 500 Euro Schmerzensgeld lautet das Urteil gegen einen 26-Jährigen, der wegen Beihilfe zum Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung angeklagt war. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der junge Mann im April ...