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31. Dezember 2008

Für Wasserkraft gibt’s mehr Geld

Eine Erhöhung gibt’s nur dann, wenn das ökologische Umfeld verbessert wird / Kritiker sprechen von einem Missverhältnis.

Gute Nachrichten für die Betreiber kleiner Wasserkraftanlagen: Vom neuen Jahr an erhalten sie statt bislang 9,67 Cents nun 11,67 Cents für jede eingespeiste Kilowattstunde. Möglich wird dies durch eine Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG, siehe Info-Box), die am 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Im Gegenzug müssen nach dem 31. Dezember 2008 ökologische Verbesserungen vorgenommen werden, um die negativen Auswirkungen der Wasserkraft auf die Gewässerfauna gering zu halten. Kritiker sprechen von einem Missverhältnis, da die zu erwartenden Mehreinnahmen höher seinen als die Ausgaben für ökologische Modernisierungen.

"Aus unserer Sicht wird den Wasserkraftbetreibern die Investition in ökologische Verbesserungsmaßnahmen unangemessen vergütet", sagt Jörg Lange vom Arbeitskreis Regiowasser. Sollte zum Beispiel, die kürzlich für rund 30 000 Euro von den Betreibern der Wasserkraftanlagen am Gewerbekanal finanzierte Fischtreppe oberhalb des Sandfangwehrs erst im Jahr 2009 abgenommen werden, würde ihnen das Mehreinnahmen von insgesamt 200 000 Euro bringen – also deutlich mehr, als die Fischtreppe gekostet hat. Lange macht dabei folgende Rechnung auf: "Bereits nach dem alten EEG wird ein Anteil von zwei Cents pro Kilowattstunde für ökologische Maßnahmen vergütet." Bezogen auf eine geschätzte jährliche Leistung von rund einer Million Kilowattstunden und der nach dem alten Gesetz garantieren Laufzeit von 30 Jahren komme man so bereits auf 600 000 Euro. Nach dem neuen Gesetz – das neben der höheren Einspeisevergütung eine Verkürzung der Laufzeit auf 20 Jahre vor sieht, "wären es vier Cents auf 20 Jahre, zusammen also 800 000 Euro", rechnet Lange vor. Zu zahlen hätten dies letztlich die Stromkunden.

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"Diese Berechnung stimmt so nicht", erwidert Andreas Markowsky von der Ökostromgruppe Freiburg. "Nur ein Teil der erhöhten Vergütung ist für ökologische Verbesserungen gedacht, darüber hinaus müssen auch andere Auflagen erfüllt werden". Insgesamt gehe es bei der Erhöhung der Einspeisevergütung darum, die wirtschaftliche Basis der Wasserkraftbetreiber zu sichern. Markowsky weist außerdem auf das Risiko hin, das den Unternehmern durch die Verkürzung des garantierten Abnahmezeitraums um zehn Jahre entsteht: "11,67 Cents für jede Kilowattstunde über 20 Jahre ergibt bei einer Million Kilowattstunden jährlich einen geringeren Betrag als 9,67 Cents auf 30 Jahre".

Das neue Gesetz sieht für bereits bestehende Wasserkraftanlagen vor, dass ökologische Verbesserungen "nach dem 31. Dezember 2008" vorgenommen werden müssen, um ein Anrecht auf die höhere Vergütung zu haben. Paradoxerweise wird am Gewerbekanal die neue Regelung angewendet, obwohl die neue Fischtreppe bereits seit einigen Wochen steht: Zwar wurde die Funktionfähigkeit des Bauwerks bereits bestätigt, offiziell abgenommen wurde es aber noch nicht. Gewässerschützer munkeln über eine bewusste Verzögerung, um so in den Genuss der höheren Vergütung zu kommen.

Derartige Vorwürfe werden sowohl von der Stadt als auch von den Betreibern der Anlagen zurück gewiesen: "Es fehlt uns noch die Schlussabnahmebestätigung von Bauherrenseite, bis dahin ist die Treppe offiziell nicht fertig", erläutert Ralf Zähringer vom Umweltschutzamt. "Verzögerungen beim Bau der Stellfalle am Sandfangwehr (die BZ berichtete) haben eine frühere Fertigstellung leider nicht möglich gemacht." Laut Unternehmer Markowsky wird das fehlende Papier aber erst im neuen Jahr beigebracht werden: "Ob die Fischtreppe richtig funktioniert, wird man schließlich erst nach dem ersten Hochwasser beurteilen können; auch der Zugangssteg für die Reinigung muss noch fertiggestellt werden", sagt Markowsky. Absichtlich verschleppt habe man das Projekt indes nicht, zumal eine Verzögerung aufgrund der ab 2009 sinkenden garantierten Gesamtvergütung keinen wirtschaftlichen Vorteil brächte.



Autor: Andreas Braun