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27. Oktober 2010 18:22 Uhr
Bewährungsstrafe
Tödliche Folgen von Tempo 250: Gericht bestätigt Urteil
Auf der Autobahn bei Teningen muss ein Sportwagenfahrer ausweichen – bei Tempo 250. Er schleudert, prallt in die Leitplanke. Sein Beifahrer wird herausgeschleudert und stirbt. Jetzt bestätigte das Gericht in zweiter Instanz das Urteil gegen den Fahrer.
Das Landgericht Freiburg bestätigte in der Berufungsverhandlung die Bewährungsstrafe, zu der bereits das Emmendinger Amtsgericht einen Sportwagenfahrer wegen fahrlässiger Tötung verurteilt hatte. Dessen Fahrverbot wurde auf einen Monat reduziert.
Was vorgefallen war: Am 13. September 2008 starb nachts auf der Autobahn bei Teningen der 31-jährige Beifahrer in einem italienischen Sportwagen. Dessen Fahrer war während eines Ausweichmanövers mit rund 200 Stundenkilometern ins Schleudern geraten und in die Leitplanken gerast.
Der unangeschnallte Beifahrer aus Mannheim wurde aus dem Auto geschleudert und tödlich verletzt.
Das Amtsgericht Emmendingen hatte den 39-jährigen Lamborghinifahrer aus dem südlichen Breisgau im Oktober 2009 der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten, einem Fahrverbot von drei Monaten und einer Geldauflage von 10 000 Euro verurteilt. Der Kombifahrer, der unachtsam auf die Überholspur gefahren sein und dadurch das Ausweichmanöver verursacht haben soll, wurde aus rechtlichen Gründen freigesprochen.
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Nun musste sich der Sportwagenlenker wegen fahrlässiger Tötung in zweiter Instanz vor dem Landgericht verantworten.
Vor dem Amtsgericht Emmendingen war der tödliche Unfall mit Hilfe von Zeugen und einem Unfallsachverständigen wie folgt rekonstruiert worden: Der Angeklagte war mit seinem Beifahrer auf die Idee gekommen, den Lamborghini, der eine Spitzengeschwindigkeit von 340 Stundenkilometer erreichen kann, auf der A 5 auszufahren. Die beiden Männer waren vom Beschleunigungsvermögen und der hohen Geschwindigkeit fasziniert.
Mit 250 preschte der Wagen durch die Nacht und überholte die Wagen von zwei Zeugen, von denen einer zu seiner Beifahrerin meinte, dass das Formel 1-Rennen doch erst am Sonntag sei und der andere befürchtete, dass diese Raserei nicht gut gehen könne.
In der Tat. Während der Lamborghini mit Abblendlicht und 250 Sachen auf der Überholspur dahinbrauste, entschied sich der Kombifahrer, der rund 140 fuhr, ein Wohnmobil zu überholen. Er sah in den Seitenspiegel, sah Abblendlichter in ausreichender Entfernung, setzte den Blinker und lenkte nach links. Ein zweiter Blick zurück ließ ihn aufschrecken. Die Lichter waren in kürzester Zeit so nahe gekommen, dass er seinen Kombi sofort wieder nach rechts steuerte.
Der Lamborghinifahrer hatte das Blinken gesehen und war kurz auf die Bremse getreten. Er befürchtete, seine Geschwindigkeit nicht mehr rechtzeitig ausreichend verringern zu können. Er lenkte nach rechts auf die Normalspur, wohin in diesem Moment auch der Kombifahrer auswich. Der Sportwagenfahrer lenkte zurück, sein Wagen geriet ins Schleudern und prallte mehrfach gegen die Leitplanken. Sein Beifahrer wurde aus dem Wagen geschleudert – mit tödlichen Folgen.
Das Amtsgericht Emmendingen warf dem Lamborghinifahrer vor, dass er bei Nacht nicht auf Sicht gefahren sei und nicht früh genug gebremst habe. Der Unfallsachverständige hatte ausgerechnet, dass der Angeklagte beim ersten Erkennen des Blinkens sowohl bei Tempo 200 als auch bei Tempo 250 mit sofortigen Bremsen einen Auffahrunfall sogar ohne Vollbremsung hätte vermeiden können.
In der Berufungsverhandlung stand nach anderthalbstündigen Besprechungen fest, dass der Prozess mit einer Verständigung enden sollte. Der Angeklagte beschränkte danach sein Rechtsmittel auf die Dauer des Fahrverbots. Das Gericht musste jedoch eine Vorstrafe vom April 2010 einbeziehen, in dem er wegen mehrfachen Betrugs zu einer einjährigen Bewährungsstrafe nebst einer Geldauflage von 7000 Euro verurteilt worden war.
Aus den acht Monaten für die fahrlässige Tötung und den zwölf Monaten für die Betrügereien bildete das Landgericht eine neue Strafe von anderthalb Jahren. Die neue Geldauflage beträgt 15.000 Euro. Das dreimonatige Fahrverbot wurde mit der Begründung, dass sich der Angeklagte seit dem Unfall 2008 nicht mehr im Straßenverkehr zuschulden hat kommen lassen, auf einen Monat verringert.
- Verkehrssicherheit: Das Auto, das den Fahrer checkt
Autor: Peter Sliwka
