Ein Mann steht wegen Unterschlagung eines Wettscheins vor Gericht. Die kann ihm zwar nicht nachgewiesen werden – wohl aber andere Straftaten, begangen unter Alkoholeinfluss.
Diese Sportwette ging gut aus: Bei einem Einsatz von 300 Euro bekam am Ende des Spiels ein 44-jähriger Spieler 1680 Euro ausbezahlt. Zwischenzeitlich war der Wettschein jedoch verschwunden gewesen und wurde erst von der Polizei im Portemonnaie ...