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Trennungsschmerz des Hobbygärtners

  • Sa, 06. September 2014
    Haus & Garten

Bestimmungen darüber, welche Pflanzen der Mieter beim Auszug wieder aus dem Garten mitnehmen darf, sind verwirrend.

Diese Süntelbuche ist eine Rarität. Ob...sie der Mieter wohl im Garten lassen.   | Foto: Ole Spata/dpa
Diese Süntelbuche ist eine Rarität. Ob sie eine Verpflanzung überstehen würde, ist fraglich. Daher müsste sie der Mieter wohl im Garten lassen. Foto: Ole Spata/dpa
Viele Mieter können mit der Wohnung oder dem Haus zusätzlich einen Garten nutzen. Dieser kann mitvermietet sein oder dem Mieter nur zum Gebrauch zur Verfügung stehen. Der Mieter pflanzt sich Rosen, sonstige Gewächse ein, setzt eine Hecke oder Bäume. Bei Vertragsende kann sich die Frage stellen, was damit geschieht: Darf der Mieter die ...

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