Bestimmungen darüber, welche Pflanzen der Mieter beim Auszug wieder aus dem Garten mitnehmen darf, sind verwirrend.
Viele Mieter können mit der Wohnung oder dem Haus zusätzlich einen Garten nutzen. Dieser kann mitvermietet sein oder dem Mieter nur zum Gebrauch zur Verfügung stehen. Der Mieter pflanzt sich Rosen, sonstige Gewächse ein, setzt eine Hecke oder Bäume. Bei Vertragsende kann sich die Frage stellen, was damit geschieht: Darf der Mieter die ...