Keine Minderung der Strafe
Verkehrsdelikte abgeurteilt / Statt Arbeitsauflage jetzt Geldbuße .
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ST. BLASIEN. Der Versuch, durch einen Einspruch gegen einen Strafbefehl die Strafe mindern zu können, klappte nicht. Richterin Ulrike Holler-Welz wies immer wieder darauf hin, dass im Gerichtsbezirk Gleichbehandlung herrsche und es keine Rabatte im Strafmaß gibt.
Zu hoch bestraft fühlte sich der Angeklagte, dem fahrlässige Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen wurde. Er war bei einer abendlichen Autofahrt in eine Verkehrskontrolle geraten, die Blutuntersuchung ergab einen ...