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19. März 2011
Kruzifixe doch erlaubt
Der Gerichtshof für Menschenrechte macht einen Rückzieher und räumt Italien Spielraum ein.
In Italien bleiben Kruzifixe in staatlichen Schulräumen erlaubt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) änderte seine Rechtsprechung und korrigierte ein umstrittenes Urteil aus dem November 2009. Das Gericht wollte sich nicht mit halb Europa anlegen.
Ausgelöst hat den Streit die aus Finnland stammende italienische Mutter Soile Lautsi. Sie verlangte 2001, dass in den Schulräumen ihrer zwei Söhne, damals elf und 13 Jahre alt, die Kruzifixe abgenommen werden. Doch die Aufforderung fand kein Gehör, weder bei den Schulbehörden noch bei den italienischen Gerichten. Das Kruzifix sei mit der – auch in Italien geltenden – Trennung von Kirche und Staat durchaus vereinbar. Es stehe für italienische Traditionen, italienische Identität und für Werte, die weit über das Christentum hinausreichten.Eine siebenköpfige Kammer des EGMR hatte Lautsi Ende 2009 zunächst Recht gegeben. Der Staat sei im Bereich der öffentlichen Erziehung zu Neutralität verpflichtet. Deshalb verstießen Kruzifixe in öffentlichen Schulen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Urteil war zwar einstimmig ergangen, doch damit hatte sich das Gericht offensichtlich verhoben. Nicht nur Italien legte Rechtsmittel ein, an seine Seite stellten sich auch zehn weitere katholisch oder orthodox geprägte Staaten sowie Organisationen wie die Deutsche Bischofskonferenz. Vermutlich wäre das Urteil in Italien gar nicht befolgt worden. Einen solchen Autoritätsverlust waren die Kruzifixe dem Gerichtshof zurecht nicht wert.
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In einer neuen Entscheidung der 17-köpfigen Großen Kammer des EGMR wurde den Staaten des Europarats nun ein "Beurteilungsspielraum" in dieser Frage zugestanden. Italien kann also wieder selbst entscheiden, wie es seine Erziehungsziele mit den Elternrechten in Einklang bringt. Es gibt nur eine wichtige Einschränkung: Die Kinder dürfen in der Schule nicht religiös indoktriniert werden. Zulässig sei es aber, wenn die Mehrheitsreligion eine dominante Sichtbarkeit in der Schule erhält.
Mit diesem Urteil sollten auch die Vertreter einer strikten Trennung von Kirche und Staat leben können. Solange sich das Bekenntnis zu einer katholischen Leitkultur in passiven Symbolen an der Wand erschöpft, ist dies eher eine Form von Folklore. Entscheidend ist vielmehr, dass andersgläubige oder atheistische Schüler tolerant behandelt werden. Hier stellten die Richter Italien ein gutes Zeugnis aus.
Auf Deutschland hat das Straßburger Urteil keine Auswirkungen. Hier hat das Bundesverfassungsgericht schon 1995 anhand des Grundgesetzes entschieden, dass der Staat Kinder nicht zwingen kann, "unter dem Kreuz" zu lernen. In Bayern sind zwar bis heute Kruzifixe in den Klassenzimmern von Grund- und Hauptschulen vorgeschrieben. Eltern können allerdings verlangen, dass sie abgenommen werden.
Autor: Christian Rath
